Technologie

#Verkaufsverbot für WLAN-Sender mit Powerline – Das musst du jetzt wissen (Update)

Verkaufsverbot für WLAN-Sender mit Powerline – Das musst du jetzt wissen (Update)

Damit Elektrogeräte in Deutschland betrieben werden dürfen, müssen sie viele Auflagen erfüllen. Ein bekannter Hersteller muss deswegen nun einen WLAN-Powerline-Repeater vom Markt nehmen. Der Verkauf wurde verboten, das Gerät muss zurückgerufen werden. Der Hersteller relativiert.

Ein WLAN-Sender in einer Steckdose an der Wan, im Vordergrund ein Sideboard mit Büchern und einem Bilderrahmen
TL-WPA8630-KIT darf nicht mehr verkauft werdenBildquelle: TP-Link

Es handelt sich bei dem Hersteller um den chinesischen Anbieter TP-Link, der in Deutschland vor allem für Einsteiger-Geräte bekannt ist, vereinzelt aber auch hochwertige Produkte anbietet. Die Produktpalette reicht von Routern und Switchen über Modems und Netzwerkkarten bis hin zu WLAN-Repeatern. Ein solcher WLAN-Access-Point, der über Powerline mit einem Internet-Signal versorgt wird, wird nun von der Bundesnetzagentur verboten. Konkret: Es gibt eine Allgemeinverfügung für den Vertrieb, zudem erwartet die Behörde einen Rückruf des Produktes.

Es geht dabei um das Modell AV1300 Wi.Fi / TL-WPA8630 KIT (EU). TP-Link gibt sich hier entspannt. Denn bei TP-Link selbst gilt das Heimvernetzungsset inzwischen als „End of Life“, sprich der Support wurde eingestellt. Das Gerät sei schon länger nicht mehr in Deutschland im Handel, teilte uns das Unternehmen mit. Ohnehin sei es nur in kleinen Stückzahlen verkauft worden, da es sehr schnell einen Nachfolger gegeben habe. Dabei handele es sich um die Version TL-WPA8630P KIT. Hier gebe es „keinerlei Beeinträchtigungen beim Kauf und Verkauf unserer Produkte“, so TP-Link auf Anfrage von inside digital.

Das Set, das je nach Händler mehr als 100 Euro kostet, ermöglicht dir die Übertragung eines Datensignals von einem Modem über die Stromleitung in einen anderen Raum deiner Wohnung. Dort wird es in ein WLAN-Signal umgewandelt. Am Ziel ist auch der Anschluss von weiteren Netzwerkgeräten möglich.

Das sagt die Bundesnetzagentur zum WLAN-Sender

In der jetzt im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichten Allgemeinverfügung heißt es, die Behörde untersage das „weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe […] im europäischen Markt“. Der Grund: Bei Messungen war aufgefallen, „dass die Grenzwerte der Störemissionen in den für das Gerät angegebenen Frequenzbereichen nicht eingehalten werden. Somit besteht für dieses Gerät ein mittleres Risiko.“

Die Verpackung des TL-WPA8630-KIT
TL-WPA8630-KIT

Doch das ist nicht alles: „Darüber hinaus wird gegen die Pflicht zur Anbringung der in Form und Größe im FuAG [Funkanlagengesetz, die Redaktion] vorgegebenen CE-Kennzeichnung und / oder gegen die Anforderungen bezüglich den weitergehenden Kennzeichnungen (z. B. Typenbezeichnung) und Informationen zum Gerät verstoßen“. Diese Erkenntnisse gehen zurück auf ein Verfahren in Polen.

In der Verfügung heißt es weiter, dass „die Rücknahme mittels Allgemeinverfügung ausgesprochen“ werde. Das darf durchaus als Aufforderung zum Rückruf des Gerätes interpretiert werden. Da das Gerät aber ohnehin nicht mehr verkauft wird, sieht man bei tp-link keinen Bedarf zu einem Rückruf. Der Betrieb der Geräte wurde nicht verboten.

Stellungnahme des Herstellers

Für dich bedeutet die Allgemeinverfügung zunächst einmal, dass du das Gerät, sofern du es benutzt, weiter betreiben darfst. Es wurde kein Benutzungsverbot erlassen. Allerdings würdest du, wenn du das Gerät als Gebrauchtware verkaufst oder an jemand anderen weitergibst, gegen die Allgemeinverfügung verstoßen. Unser Tipp: Solltest du das Gerät nutzen, darfst du es weiterhin betreiben. Du darfst es aber nicht verkaufen oder weitergeben.

Verpackung des TL-WPA8630P-KIT
TL-WPA8630P-KIT – nicht vom Verbot betroffen

TP-Link verweist in einer Stellungnahme darauf, dass das betroffene Gerät in Polen nach dortigen Bestimmungen getestet wurde: „Für die erfolgreich ausgelaufene WPA 8630-Reihe – das in Polen, nach dortigem Standard bewertete Gerät war das TP-Link WPA8630 Kit (EU) – gibt es zudem in Deutschland und in anderen Ländern bereits die entsprechend nachfolgende Modellreihen“, so der Hersteller. Sie erfüllten die nationalen technischen und rechtlichen Voraussetzungen.

Unterscheiden kannst du die beiden unterschiedlichen Modelle, die sich nur durch ein Zeichen in der Produktkennung unterscheiden, optisch übrigens ganz einfach. Das nun in der Kritik stehende Produkt hat keine integrierten Steckdosen. Unkritisch ist die Version, die eine Steckdose integriert hat.

Bildquellen

  • TL-WPA8630-KIT: TP-Link
  • TL-WPA8630P-KIT – nicht vom Verbot betroffen: TP-Link
  • TL-WPA8630-KIT darf nicht mehr verkauft werden: TP-Link

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!