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#Verteidigung plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit

Verteidigung plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit

Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle steht vor dem Abschluss. In ihrem Schlussplädoyer vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) erklärte die Verteidigung am Mittwoch, sie halte den Angeklagten für vermindert schuldfähig. Der Lebenslauf von Stephan B. sei „gekennzeichnet durch stetig zunehmende soziale Isolation“, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber. In seinem letzten Wort vor der für 21. Dezember geplanten Urteilsverkündung leugnete B. abermals den Holocaust.

Verteidiger Weber sagte in seinem Plädoyer, die Taten des Angeklagten stünden „in der Tradition nationalsozialistischer Verbrechen“. „Die Weltöffentlichkeit schaut auf das Verfahren und schaut, ob wir der historischen Verantwortung gerecht werden.“

Anders als der psychiatrische Gutachter, der B. trotz einer komplexen Persönlichkeitsstörung die volle Schuldfähigkeit attestiert hatte, bezweifelt die Verteidigung dies. B.s Anwalt verwies darauf, dass dessen Fähigkeit zum Umgang mit anderen Menschen mit zunehmendem Alter abgenommen habe.

Ein „unvollendeter Versuch“

Seiner „fortschreitenden Isolation begegnete der Angeklagte durch Abtauchen in die Welt des Internets“, wo er auf Gleichgesinnte für seine menschenverachtenden und rassistischen Ansichten getroffen sei, sage Weber.

Die B. vorgeworfenen zwei Morde, die Volksverhetzung und die Leugnung des Holocausts stellte die Vereidigung nicht in Abrede. Den Angriff auf die Synagoge in Halle wertete sie im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft aber nicht als versuchten Mord in 51 Fällen. Weber sprach von einem unvollendeten Versuch.

Der Angeklagte habe „zu keinem Zeitpunkt die Absicht bestritten, dass er in die Synagoge eindringen wollte, um die Menschen dort zu töten“. „Glücklicherweise konnte er das nicht realisieren“, fügte Weber hinzu. „Sein ursprünglicher Tatplan scheiterte bereits in dem Moment, als er vor verschlossener Tür stand.“

Keine Reue

Der Angeklagte Stephan B. sprach in seinem letzten Wort von einem „reinen politischen Schauprozess“. Als er abermals den Holocaust leugnete, gab es von den Bänken der Nebenkläger laute Protestrufe. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten daraufhin und wies ihn darauf hin, dass die Leugnung des Holocaust eine Straftat sei. Damit waren die Ausführungen von B. bereits nach wenigen Minuten beendet.




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Laut Anklage hatte B. am 9. Oktober vergangenen Jahres am jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28 Jahre alte Mann auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.

Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte. Seine Taten filmte und kommentierte er live. B. gestand die Vorwürfe weitgehend, Reue zeigte er bis zuletzt nicht. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen in Magdeburg statt.

Eine „verabscheuungswürdige“ Tat

Die Bundesanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht. Zudem beantragten die Ankläger die anschließende Sicherungsverwahrung.

Bundesanwalt Kai Lohse sprach in seinem Plädoyer vor drei Wochen von einer „verabscheuungswürdigen“ Tat, die B. aus einer „rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie“ heraus begangen habe. Der Angeklagte habe möglichst viele Menschen töten wollen. Den Angriff auf die Synagoge in Halle nannte der Bundesanwalt einen „der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“.

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