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#Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre

Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre

Gerade erst hat die Stadt Mainz mit einer schärfer gefassten Allgemeinverfügung auf die stark steigende Zahl von Corona-Neuinfektionen reagiert: Am Freitag wurde ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von 199 gemeldet. Gleichwohl ist die im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung verhängte nächtliche Ausgangssperre vom Verwaltungsgericht Mainz als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft und deshalb gekippt worden.

Markus Schug

Die Kommune prüfe nun, ob es sinnvoll und geboten sei, gegen den in einem Eilverfahren erlassenen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen, sagte ein Rathaussprecher. Bis auf weiteres werde die Stadt keine Buß- und Verwarnungsgelder von Personen verlangen, die sich zwischen 21 und 5 Uhr außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Dies gelte für alle, ungeachtet dessen, dass sich die Entscheidung des Gerichts im Grunde genommen nur auf die Rechte des Klagenden bezieht.

Eine Ausgangsbeschränkung stelle einen schweren Eingriff in Grundrechte dar, so die Auffassung des Gericht. Sie dürfe nur angeordnet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Corona-Eindämmung ausgeschöpft seien und ohne eine solche Sperre eine „gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens“ zu befürchten sei. Dies müsse von Stadt respektive Land allerdings konkret, also mit Blick auf die jeweils gerade aktuelle Lage, begründet werden und könne nicht allein aus grundsätzlichen Erwägungen heraus verordnet werden.

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