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#Verwaltungsgericht kippt Grenze für Privatfeiern

Verwaltungsgericht kippt Grenze für Privatfeiern

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat das Limit, wie viele Gäste zum Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Privatwohnungen zusammen kommen können, für unrechtmäßig erklärt und vorläufig ausgesetzt. Jedoch gelte dies zunächst nur für den Antragsteller, hob das Gericht hervor. 

Das Gericht hält die Regelung in der Allgemeinverfügung der Stadt für unschlüssig und damit für formell fehlerhaft. Zum einen heiße es, dass höchstens zehn Personen zusammen kommen dürften. Zum anderen, dass es Personen aus höchstens zwei Haushalten sein dürften, womit diese Grenze überschritten werden könne. Auch sei nicht nachvollziehbar, weshalb bloß Feiern, aber nicht auch andere Zusammenkünfte beschränkt würden.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Antragsteller hatte vorgetragen, nach dieser Verordnung könne er noch nicht einmal drei Personen einladen, wenn diese mehr als zwei Haushalten angehörten. Am Donnerstagabend blieb zunächst offen, wie die Stadt auf die Eilentscheidung des Gerichts reagiert.

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