Nachrichten
#Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Der bayerische Landesverband der AfD ist mit seiner Klage gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht München hat sie zurückgewiesen.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.