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#Vorerst keine Schweizer Munition für Kiew

Deutschland und andere Länder dürfen in der Schweiz hergestellte Munition und andere Rüstungsgüter weiterhin nicht an die Ukraine weiterleiten. Der Nationalrat, die große Kammer des Schweizer Parlaments, lehnte einen entsprechenden Vorstoß am Donnerstagabend mit 98 zu 75 Stimmen ab. Die von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats vorgeschlagene „Lex Ukraine“ sah vor, dass bis Ende 2025 die Nichtwiederausfuhrklausel des Kriegsmaterialgesetzes ausgesetzt werden soll, wenn „die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials an die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg“ erfolge.

Vom Tisch ist ein Schweizer Einlenken bei der Rüstungsweitergabe allerdings nicht. Demnächst soll der Ständerat, die zweite Kammer des Parlaments, über einen Vorschlag befinden, der eine Wiederausfuhr ermöglichen soll, wenn ein Land vom Selbstverteidigungsrecht ge­mäß der UN-Charta Gebrauch macht und der UN-Sicherheitsrat oder bei einer Blockade durch Vetomächte wie Russland die UN-Generalversammlung mit mindestens Zwei-Drittel-Mehrheit das Selbstverteidigungsrecht des angegriffenen Landes bestätigt. Das ist im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bereits geschehen.

Im Unterschied zur „Lex Ukraine“ stehen hinter diesem Vorschlag neben Sozialdemokraten, Grünliberalen und der „Mitte“-Partei auch die Schweizer FDP, was die Wahrscheinlichkeit eines Abrückens von der bisherigen restriktiven Auslegung der Neutralität erhöht. Nicht im Zusammenhang mit der Weitergabe etwa von 12.400 Schuss Munition für deutsche Gepard-Panzer in der Ukraine steht der von Rheinmetall beantragte Rückkauf von 25 Leopard-2-Panzern, die in Deutschland Lücken schließen sollen. Über dieses nun auch von der Schweizer Regierung unterstützte Vorhaben hat das Parlament ebenfalls noch zu entscheiden.

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