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#Wäre ein zentrales Impfregister verfassungskonform?

Wäre ein zentrales Impfregister verfassungskonform?

Als sich der Deutsche Ethikrat mehrheitlich für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aussprach, hat das Gremium dem Beschluss eine Empfehlung beigefügt: Deutschland solle ein „datensicheres, nationales Impfregister“ einführen. Der Ethikrat hat sich an Österreich orientiert, das Nachbarland erfasst bereits den Corona-Impfstatus aller Bürger in einem zentralen Verzeichnis. Ärzte müssen Impfungen an die elektronische Gesundheitsakte übermitteln. Geht es nach der Regierung in Wien, werden diese künftig mit den Daten der Meldeämter zusammengeführt. Vom 15. März an sollen die Behörden Geldstrafen für Ungeimpfte festsetzen.

Zwar schreibt der Ethikrat in seiner Stellungnahme nicht ausdrücklich, dass es in Deutschland künftig genauso laufen soll. Die Empfehlung, ein Impfregister zur Umsetzung der Impfpflicht einzuführen, legt es aber nahe. Und der Ethikrat ist damit nicht allein. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft wird noch deutlicher: „Eine Impfpflicht ohne Impfregister ist ein zahnloser Tiger“, sagt Alexander Ehlers, Vorsitzender des Gesundheitsbeirats des Verbands. Mit Stichprobenkontrollen – etwa in Bahn und Bus – könne man nicht effektiv überprüfen, ob die Bürger einer etwaigen Pflicht nachkämen. Für den Wirtschaftsverband gehören Impfpflicht und Impfregister deshalb zusammen. Juristisch ist das nicht zwingend: Der Bundestag könnte eine Impfpflicht auch ohne Register beschließen. Eine zeitlich versetzte Regelung in zwei voneinander unabhängigen Gesetzen ist ebenso denkbar.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, möchte auf das Verzeichnis verzichten. „Selbst wenn eine Impfpflicht eingeführt werden sollte, wird ein solches Register nicht dabei helfen, ihre Einhaltung effektiv zu kon­trollieren“, sagt er. Der Aufwand sei riesig, der Gewinn für die Allgemeinheit minimal. Der Bundestagsabgeordnete, der selbst noch nicht entschieden hat, ob er einer Impfpflicht zustimmen wird, kann sich allenfalls vorstellen, dass der Impfstatus stichprobenartig kontrolliert wird. Letztlich verbiete das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes, ein Impfregister einzuführen, da es ohne Rechtfertigung massenhaft Daten sammele. „Die Politik muss sich bewusst sein, dass ein Impfregister in Karlsruhe gekippt werden könnte.“

Diese Auffassung teilen nicht alle Juristen. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, Rolf Schwartmann, hält es für möglich, ein Impfregister grundgesetzkonform einzuführen. „Da der Bund zur effektiven Durchführung des Infektionsschutzrechts eine zen­trale Möglichkeit zur staatlichen Kontrolle der Impfpflicht benötigt, dürfte ein hinreichender Zweck für ein zentrales Register vorliegen“, schreibt der Kölner Juraprofessor in einem Beitrag für F.A.Z. Einspruch. Die Empfehlung des Ethikrats wirft auch praktische Fragen auf. In Österreich wurde das Impfregister bereits im Jahr 2020 in mehreren Pilotphasen getestet. Es hat von Januar 2021 an schrittweise alle Corona-Impfungen erfasst. In Deutschland müsste der Aufbau des Verzeichnisses ganz neu angegangen werden. Hauptproblem dürfte dabei die zügige Erfassung aller bisherigen Impfungen sein.

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