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#Wann ist es auf dem Konto?




Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Doch wann wird die Leistung eigentlich ausgezahlt?

Wer in Deutschland pflegebedürftig wird und auf Unterstützung sowie Pflege angewiesen ist, kann einen Pflegegrad beantragen und anschließend Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Zu diesen gehört auch das Pflegegeld. Anspruch haben Personen, die mindestens einen anerkannten Pflegegrad 2 haben und zudem zuhause durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder Ehrenamtliche gepflegt werden. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.

Was berechtigte Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld in Höhe von 316 bis 901 Euro pro Monat je nach Pflegegrad tun, steht ihnen frei. Häufig wird es aber als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben. Dabei ist auch interessant, wann das Pflegegeld eigentlich ausgezahlt wird.

Übrigens: Pflegegeld kann auch im Ausland bezogen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Auszahlungstermine 2023: Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld, wird es von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat ausbezahlt. Damit ergeben sich die folgenden Auszahlungstermine für das Jahr 2023:

  • Januar: 2. Januar 2023
  • Februar: 1. Februar 2023
  • März: 1. März 2023
  • April: 1. April 2023
  • Mai: 2. Mai 2023
  • Juni: 1. Juni 2023
  • Juli: 1. Juli 2023
  • August: 1. August 2023
  • September: 1. September 2023
  • Oktober: 2. Oktober 2023
  • November: 2. November 2023
  • Dezember: 1. Dezember 2023

Übrigens: Wer neben dem Pflegegeld gleichzeitig auch Sachleistungen von der Pflegeversicherung bezieht, erhält das Pflegegeld laut pflege.de nicht zum ersten Werktag des Monats, sondern erst im Nachhinein. 

Auszahlung nach dem Erstantrag: Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Wurde das Pflegegeld gerade erst beantragt, wird es zwar auch zum ersten Werktag des Monats von den gesetzlichen oder privaten Pflegekassen ausgezahlt, aber die erste Auszahlung erfolgt nicht im Voraus, sondern rückwirkend. Laut pflege.de wird das Pflegegeld bei einem Erstantrag zum ersten Mal im Monat nach der Bewilligung des Antrags ausgezahlt – rückwirkend bis zum Tag des Antrags.

Für den ersten Monat besteht bei einem Erstantrag außerdem meistens nur Anspruch auf einen Teil des Pflegegeldes. In diesem Fall bekommen Pflegebedürftige das Pflegegeld anteilig ausbezahlt. Dabei wird jeder Kalendermonat laut pflege.de pauschal mit 30 Tagen angesetzt. 

Ein Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 2 hat am 15. Juni 2023 Pflegegeld beantragt. Demnach wird der Monat auch nur zur Hälfte berechnet. Für den Monat Juni würde der pflegebedürftigen Person statt den vollen 316 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2 nur die Hälfte, also 158 Euro, zustehen.

Übrigens ist es nicht möglich Pflegegeld rückwirkend zu beantragen, daher lohnt es sich den Antrag auf die Leistung so früh wie möglich zu stellen. Wem das Geld dennoch nicht ausreicht, kann zudem einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.

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