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#Warum lohnt es sich freiwillig einzuzahlen?




Wer einen Minijob hat und nur wenig Geld verdient, will nicht auch noch einen Teil des Gehalts für Rentenbeiträge aufwenden. Die Zahlung kann sich aber lohnen. Warum Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien sollten, lesen Sie hier.

Schüler, Studenten, Rentner und andere: Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen gehen einem Minijob nach und verdienen dabei maximal 520 Euro pro Monat. Seit 2013 sind solche geringfügigen Beschäftigungen zudem in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Eigenbeitrag liegt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in der Regel bei 3,6 Prozent. Bei 520 Euro sind das 18,72 Euro pro Monat. Wer sich dieses Geld sparen will, kann sich mit einem Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Doch sollten sich Minijobber wirklich befreien lassen, um diese Abzüge zu vermeiden? Warum es sich lohnen kann auch mit einem Minijob Rentenbeiträge zu zahlen, lesen Sie hier.

Rentenbeitrag trotz Minijob: Wie wird er berechnet?

Der sogenannte 450-Euro-Job galt lange als klassischer Minijob. Mehr durften geringfügig Beschäftigte nicht verdienen. Inzwischen liegt die Entgeltgrenze bei 520 Euro. Dem zugrunde liegt der geltende Mindestlohn von 12 Euro. Wer pro Woche zehn Stunden arbeitet, übersteigt die Grenze somit nicht. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervor, dem der Bundestag am 3. Juni 2022 zugestimmt hat. Demnach führen Erhöhungen des Mindestlohns laut der Deutschen Rentenversicherung künftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.

Wer vor Oktober 2022 in einem Minijob ein maximales Einkommen von 450 Euro hatte, hat Rentenbeiträge in Höhe von 16,20 Euro pro Monat gezahlt. Inzwischen liegt der Maximalbeitrag für Minijobber bei 18,72 Euro, bei einem Gehalt von 520 Euro. Das macht 3,6 Prozent ihres Gehalts aus. Den Hauptteil des Beitrags trägt mit 15 Prozent aber der Arbeitgeber.

Übrigens: Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist vom Minijobber für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbetrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen. Wer in einem Privathaushalt beschäftigt ist, zahlt einen höheren Anteil des Beitrags. Laut der Minijob-Zentrale liegt dieser bei 13,6 Prozent für die Beschäftigten und bei 5 Prozent für den Arbeitgeber.

Rentenbeitrag trotz Minijob: Darum sollte man sich nicht befreien lassen

Nach Angaben der Agentur für Arbeit waren im Januar 2023 über sieben Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, sind also einem Minijob nachgegangen. Von diesen 7.388.400 Minijobbern hatten 4.155.400 keinen anderen Job. Und laut der Deutschen Rentenversicherung lassen sich mehr als 80 Prozent aller Minijobber von der Versicherungspflicht befreien. Sie zahlen in dieser Zeit nicht in die Rentenkasse ein und sparen sich Abzüge vom Gehalt, aber damit verzichten sie „nicht nur auf höhere Rentenanwartschaften, sondern auch auf weitere wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklären die Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Warum ist das so? Die Zeit im Minijob wird für die Rente bei der Mindestversicherungszeit angerechnet. Das bezieht sich den Angaben zufolge nicht nur auf die Altersrente, sondern auch auf eine mögliche Erwerbsminderungs– oder Hinterbliebenenrente. Und bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Übrigens sind auch Rehabilitationsleistungen möglich. Wer in den vergangenen zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann über die Rentenversicherung beispielsweise eine Reha beantragen. Auch die Minijob-Zentrale rät geringfügig Beschäftigten zur Zahlung der Beiträge.

Rentenbeiträge trotz Minijob: Für wen lohnt sich das besonders?

Für einige Gruppen lohnen sich die freiwilligen Beiträge laut der Deutschen Rentenversicherung besonders. Dazu zählen etwa Eltern: Während der Kinderberücksichtigungszeit – vom dritten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes – werden ihre Beiträge um 50 Prozent aufgewertet. Für die Rentenberechnung zählt ein Job der 520 Euro pro Monat eingebracht hat dann so als hätten Mutter oder Vater monatlich 780 Euro verdient. Das macht sich bei der Höhe der Rente bemerkbar.

Auch Rentnerinnen und Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben und sich etwas dazuverdienen, können der Rentenversicherung zufolge mit eigenen Beiträgen ihre Rente steigern. Ein Beispiel: Eine Rentnerin verdient monatlich 450 Euro in einem Minijob und zahlt 16,20 Euro in die Rentenkasse ein. Nach einem Jahr steigen ihre Bezüge um 5 Euro.

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