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#Warum Privatärzte noch nicht mitimpfen können

Warum Privatärzte noch nicht mitimpfen können

Während von Woche zu Woche mehr Hausarztpraxen mit Kassenzulassung an der Impfkampagne teilnehmen, warten die Privatärzte und die privat Versicherten bisher vergeblich auf ihre Beteiligung. Die Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 31. März hatte sich nur auf die vertragsärztlichen Praxen bezogen. Der Grund ist ein bürokratischer.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Alle Ärzte, auch die privaten, haben eine Arztnummer, die ihr Leben lang gilt, ganz gleich, ob sie noch praktizieren oder nicht. Sie weist die Privatärzte aber nicht als niedergelassene Ärzte aus. Offenbar gab es deshalb die Befürchtung, dass ein Arzt ohne Praxis Impfstoff bestellen könnte.

Sichere Authentifizierung fehlt

Privatärztliche Praxen besitzen anders als vertragsärztliche Praxen keine sichere Authentifizierung, die Impfdokumentation und Impfüberwachung ermöglicht und sie als niedergelassene Praxen ausweist. Wie der Vorsitzende des Privatärztlichen Bundesverbands (PBV), der Frankfurter Allgemeinmediziner Norbert A. Franz, der F.A.Z. bestätigte, hat die Landesärztekammer in Hessen ihren privatärztlichen Mitgliedern inzwischen eine Authentifizierungsnummer zugeschickt.

Er hofft, dass Landesärztekammern in den übrigen Ländern rasch dem hessischen Verfahren folgen. Nun ist noch die digitale Übertragung an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu lösen, das gegenüber der F.A.Z. darauf verweist, dass „Fragen der Logistik, der Qualitätskontrolle der ärztlichen Leistung, Abrechnung, Impfmonitoring und Pharmakovigilanz geklärt werden“ müssten.

Am Mittwoch hat der PBV über sechs Lösungsvorschläge unterschiedlicher Firmen für die Datenübertragung verhandelt. Sie soll nach aktuellem Stand über die privatärztlichen Abrechnungsstellen erfolgen. Das Verfahren muss nun vom RKI und vom BMG genehmigt werden. Dann können Privatärzte über Abrechnung und Dokumentation informiert werden.

Die Lösung muss nicht nur schnell kommen, sondern auch mit wenig Aufwand verbunden sein. Franz hofft, bis zur nächsten Bestellmöglichkeit für Impfstoff am kommenden Dienstag eine Lösung für alle privatärztlichen Praxen zu haben, spätestens aber in der letzten Aprilwoche. Die Frage bleibt, wieso die informationstechnischen Probleme bei der Beteiligung privatärztlicher Praxen von RKI und BMG nicht viel früher bedacht wurden. Schließlich ist schon seit geraumer Zeit von einer Beteiligung aller Hausärzte die Rede.

Berliner Ärzte klagten

Zwei Klagen von Berliner Ärzten wegen eines „eklatanten Verstoßes gegen ein Grundrecht ohne sachliche Rechtfertigung“ sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht anhängig. Und den Ärzten geht es nach eigenem Bekunden nicht um 20 Euro Honorar, die sie für eine Impfung erhalten.

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„Insgesamt ist von einer zügigen Weiterentwicklung der Impfkampagne und damit auch eines künftig stärkeren Einbezugs von privatärztlichen Praxen auszugehen“, versichert ein Sprecher des BMG. Privat versicherte Patienten könnten sich „in einem Impfzentrum, von einem mobilen Impfteam oder in einer Arztpraxis impfen lassen“, fügt der Sprecher hinzu.

Der Versuch, als privat versicherter Nicht-Patient in einer vertragsärztlichen Praxis einen Impftermin zu bekommen, dürfte auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt sein. Denn auch in den vertragsärztlichen Praxen reichen die Dosen nicht einmal für die eigenen Patienten aus.

Der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner sprach sich gegenüber der F.A.Z. dafür aus, alle Impfreserven aufzulösen und möglichst vielen eine Erstimpfung anzubieten, den Zeitpunkt zwischen Erst- und Zweitimpfung zu strecken und alle niedergelassenen Ärzte einzubeziehen. Die Fixierung auf die öffentlichen Impfzentren müsse dringend aufgegeben werden. Anstatt über eine rechtlich fragwürdige Ausgangssperre nachzudenken, gelte es, das Impftempo zu erhöhen.

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