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#Was bewegt die Medienpolitik 2021?

Was bewegt die Medienpolitik 2021?

Die Sicherung der Medienvielfalt, der EU-Digital-Services-Act, eine stärkere Unterstützung regionaler und lokaler Medien, die Novellierung des Medienstaatsvertrags, die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine bessere Barrierefreiheit bei der Mediennutzung sind die wichtigsten medienpolitischen Schwerpunkte für 2021, ergab eine Umfrage unter den sechzehn Staats- und Senatskanzleien. „Für Bayern“, so Florian Herrmann, Staatskanzleichef und Medienminister, „steht das Jahr 2021 medienpolitisch unter der Überschrift: Medien- und Meinungsvielfalt sichern.“ Publizistische Vielfalt sei die Voraussetzung für ein pluralistisches Meinungsspektrum und Grundlage der demokratischen Willensbildung, sagte der CSU-Politiker.

Auch für andere Bundesländer ist der Erhalt der Medienvielfalt eine vorrangige Aufgabe. Nach Überzeugung des Staatsrates für Medienangelegenheiten Bremens, Olaf Joachim, hat die Corona-Pandemie bestehende Monopolisierungstendenzen bei den digitalen Medien verschärft, international agierende Konzerne gingen gestärkt aus der Krise hervor. Vor diesem Hintergrund komme dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie regionalen Medien, seien es Zeitungen oder Privatsender, eine zentrale Rolle zu, um die Meinungsvielfalt in Deutschland zu gewährleisten.

Wirtschaftliche Einbußen durch die Lockdown-Phasen

Carsten Brosda, Kultur- und Mediensenator Hamburgs, fordert, die Medienpolitik weiterhin als Gesellschafts- und Demokratiepolitik zu betrachten: „Es geht um nichts weniger als um die Verfahrensbedingungen des gesellschaftlichen Gesprächs, in dem wir in vielfältigen und offenen Gesellschaften Informationen austauschen und Handlungswege identifizieren.“ Die notwendigen Weichenstellungen reichten von der Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis zu Regeln für die Plattformökonomie.

Für das Jahr 2021 wollen die Länder den Medienstaatsvertrag, der im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, fortschreiben. Dazu gehöre die geplante Novellierung des Medienkonzentrationsrechts, „um auch in Zukunft Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen zu können“, sagt Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, so Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, wie wichtig lokale und regionale Medien seien. Gleichzeitig stünden gerade diese Anbieter unter besonderen wirtschaftlichen Druck und bedürften weiterer Unterstützung. Eng mit diesen Fragen verknüpft sei das Medienkonzentrationsrecht. Die Rundfunkkommission habe den Prozess der Novellierung im Herbst mit einem Werkstattgespräch mit Experten neu gestartet.

Auch Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, verweist auf wirtschaftliche Einbußen durch die Lockdown-Phasen für den privaten Hörfunk und die Presse. Insgesamt werde deutlich, wie finanziell anfällig die privaten Medien seien und wie wichtig es sei, diese zur Sicherung der Medienvielfalt zu unterstützen.

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