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#Was der Geheimbericht für die EY-Klagen bedeutet

Was der Geheimbericht für die EY-Klagen bedeutet

Der bisher geheime „Wambach-Bericht“, in dem Sonderprüfer den Wirtschaftsprüfern von EY (vormals Ernst & Young) schwere Versäumnisse in der Testaterstellung für die Jahresbilanzen der Wirecard AG vorhalten, ist vergangene Woche veröffentlicht worden. Nach Ansicht von Anwälten und Anlegerschützern sind damit die Erfolgsaussichten von Klagen geschädigter Wirecard-Aktionäre gestiegen.

Was heißt das für geschädigte Wirecard-Anleger?

Bisher standen Kleinaktionäre mit ihren Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer vor dem Dilemma, dass ihnen wichtige Informationen über die Tätigkeit der Abschlussprüfer von Wirecard fehlten. Vor deutschen Zivilgerichten müssen allerdings die Kläger ihre behaupteten Ansprüche beweisen und darlegen. Einiges ließ sich zwar aus dem Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses herauslesen, der seit Juni öffentlich zugänglich ist. Eine Herausgabe des Wambach-Berichts verweigerte der Bundestag jedoch. Aus Sicht von Anlegerschützern wird der Bericht den Nachweis der Verfehlungen von EY vereinfachen und auch in Bezug auf den Nachweises des bedingten Vorsatz das Ganze deutlich erleichtern, meint Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Ist die Haftung der Wirtschaftsprüfer begrenzt?

Nach Handelsgesetzbuch haften die Abschlussprüfer für EY für jede schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten. Jedoch nur gegenüber der geprüften Gesellschaft selbst. Erst mit dem sogenannten Wirecard-Gesetz wurde im Sommer die Haftung für Wirtschaftsprüfer deutlich verschärft. Sie beträgt nun im Fall von Fahrlässigkeit bei börsennotierten Unternehmen 16 Millionen Euro, kann eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, dann entfällt die Obergrenze bei börsennotierten Unternehmen. In ihren Klagen gegen EY müssten sich Privatanleger auf deliktische Schadenersatzansprüche konzentrieren, dafür müssen sie den Abschlussprüfern aber eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nachweisen.

Haben die Klagen gegen EY Erfolg?

Bislang hat es die Kanzlei Wirsing Hass Zoller geschafft, Schadenersatzklagen gegen EY abzuwehren. Am Landgericht München I hat es nach Auskunft einer Sprecherin in den bislang 650 anhängigen Wirecard-Klagen 115 Klageabweisungen gegeben. Auch in Stuttgart, wo die Konzernzentrale von EY Deutschland ihren Sitz hat, stehen Kläger bislang auf verlorenem Posten. Stand vergangenen Freitag waren dort 320 Anlegerklagen gegen EY eingegangen, bestätigte die Sprecherin des Landgerichts. Weil es in den Klagen um den Vorwurf der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ geht, halten die schwäbischen Richter das Münchner Gericht für ausschließlich zuständig. Wer dennoch in Stuttgart eine Klage erhebt, riskiert sehenden Auges eine Abweisung wegen Unzulässigkeit.

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Können Anleger von einer Klage des Insolvenzverwalters profitieren?

Seit Monaten schon lässt Insolvenzverwalter Michael Jaffé von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth &Klein eine Klage gegen EY prüfen. Das geht vor allem aus seinem internen Bericht an den Gläubigerausschuss von Wirecard aus dem Frühjahr hervor, über den nun das Handelsblatt berichtete. „Wir können bestätigen, dass Warth & Klein Grant Thornton für den Insolvenzverwalter der Wirecard AG tätig ist“, erklärte ein Sprecher von Jaffé der F.A.Z. am Montag auf Nachfrage. Zu den Inhalten des Auftrags wollte er keine Angaben machen. Anleger, die ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, sollten auf die Ausdauer von Jaffé setzen. Der hat in Vergangenheit schon mehrere Haftungsprozesse erfolgreich durchgefochten, durch die sich Insolvenzmasse vergrößerte.

Gibt es schon eine Massenklage gegen EY in Deutschland?

Im Juni 2020 beantragte die Anlegerkanzlei Tilp am LG München I die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG) gegen EY. „Wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaftsprüfer von EY durch unzureichende Ermittlungen ihre Aufgaben unzureichend und nachlässig erledigt sowie Angaben ins Blaue hinein gemacht haben“, heißt es seitens Tilp. Von den Feststellungen in einem Pilotverfahren gegen EY könnten zahlreiche Kläger profitieren. Medienberichten, wonach das LG München den KapMuG-Antrag ablehnte, widerspricht die bekannte Anlegerkanzlei. Eine Entscheidung steht noch aus. Man warte gespannt darauf, ob es zu der Musterklage kommen werde, erklärt auch SdK-Vorstand Daniel Bauer.

Was planen Anlegerschützer?

Die Gemeinschaft der Kapitalanleger hat sich mit dem Prozessfinanzierer Litfin zusammengetan. Der Finanzierer streckt die Gerichtsgebühren und die Honorare für die Prozesskanzlei Pinsent Masons vor und hält im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe ein. Nach Auskunft von Bauer haben sich 4600 Betroffene mit einem Volumen von rund 160 Millionen Euro zusammengeschlossen. Litfin selbst wirbt im Fall der EY-Klage mit 32.000 registrierten Anspruchsstellern und Forderungen von 650 Millionen Euro. Daneben hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine niederländische Stiftung gegründet, die sich mit EY auf einen Vergleich einigen soll. Scheitert dieser, kommt es zu einer Sammelklage, an der die registrierten Anspruchssteller aus Deutschland teilnehmen werden.

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