Nachrichten

#Was die Gerichtsurteile bedeuten

Was die Gerichtsurteile bedeuten

Das umstrittene Beherbergungsverbot ist in Deutschland erst seit wenigen Tagen „scharf“ gestellt – und schon wird es von den ersten Gerichten gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hält das Verbot, in Hotels zu übernachten, für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten für unverhältnismäßig und hat es deshalb in einer Eilentscheidung am Donnerstag außer Vollzug gesetzt. Ähnlich hat sich am Nachmittag auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen geäußert. Auch die Richter in Lüneburg halten das Verbot für rechtswidrig. Die Entscheidungen sind nicht mehr anfechtbar, sie gelten also für alle Hotels in Baden-Württemberg und Niedersachsen – und zwar ab sofort.

Corinna Budras

Hotels müssen damit keine Gäste ohne negativen Corona-Test mehr abweisen, die aus einem Gebiet in Deutschland kommen, in dem die Zahl der Neuinfizierten besonders hoch ist. Derzeit liegt die Grenze bei 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Liste dieser Risikogebiete wird immer länger: Köln, Frankfurt und viele Berliner Bezirke fallen beispielsweise darunter.

Nutzen nicht bewiesen

Die Entscheidungen bestätigen damit Vorbehalte, die Juristen schon früh gegen die Maßnahme geäußert haben: Der starke Einschnitt in die Freizügigkeit stehe in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen, da Hotels mit strengen Hygienekonzepten bisher noch nicht als Hotspots der Virenübertragung in Erscheinung getreten sind. Anwälte, die gegen das Verbot vorgehen, argumentieren, dass damit lediglich eine Reisebeschränkung durch die Hintertür durchgesetzt werden soll, die anderweitig gar nicht überwacht werden könnte. Für Unmut sorgte auch, dass weiterhin Reisen möglich sind, wenn man bei Freunden und Familie unterkommt.

Die Online-Flatrate: F+


Nun stellten auch die Mannheimer Verwaltungsrichter klar: Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden bei einem Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Die Landesregierung von Baden-Württemberg habe nicht dargelegt, dass in Hotels ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsse. Vielmehr seien aktueller „Treiber“ der Pandemie das Feiern in größeren Gruppen oder der Aufenthalt in engen Räumen, etwa in Schulen, Pflegeheimen und Flüchtlingsunterkünften.

Blaupause für andere Gerichte?

In Hotels seien die Gäste dagegen räumlich getrennt voneinander untergebracht, es erschließe sich nicht, warum gerade sie besonders eingeschränkt werden müssten. In einem Hauptverfahren könnte sich das Ergebnis noch einmal ändern, wenn die Richter nach einer vertieften Betrachtung aller Argumente zu einem anderen Schluss kommen. Sehr wahrscheinlich ist das alles nicht.

Die Entscheidungen gelten nur in Baden-Württemberg und Niedersachsen, denn die Richter hatten die dortigen Bestimmungen in den Landesverordnungen zu beurteilen. Sie könnten allerdings als Blaupause auch für andere Gerichte dienen, an denen Fälle zu dieser Frage anhängig sind. Die rechtliche Lage wird damit noch unübersichtlicher. Nicht in allen Bundesländern gilt ein solches Verbot, in Sachsen hat die Landesregierung es gerade erst gekippt. Zu der Frage, wo es eingeführt wurde, gesellt sich nun also die Frage, wo es noch Bestand hat – und wo es für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!