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#Was heißt denn flexibel?

Was heißt denn flexibel?

Die deutsche Medienpolitik hat ein ehrgeiziges Ziel, bis nächstes Jahr will sie den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks modernisieren. Das Wort der Stunde heißt „Flexibilisierung“. Als politisches Konzept ist es noch vage, aber viele rufen aktuell danach. Gemeint ist wohl ein Paradigmenwechsel in der Steuerung des Auftrags. Es soll nicht mehr kleinteilig in Gesetzen stehen, was und wie die Öffentlich-Rechtlichen zu senden haben. Sondern die Senderchefs sollen ihr Programm und die Wege zum Publikum eigenverantwortlicher gestalten. Also flexibler dabei werden, uns Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu liefern.

Flexibilisierung klingt gut. Allein als Lockerung ist sie politisch sicher nicht gemeint. Vielmehr als Weckruf an die Sender: Bewegt euch! Modernisiert euer Programm und die Verbreitungswege! Schafft den Kreativen mehr Platz und erreicht das ganze Publikum in seiner wachsenden Vielfalt, vor allem die junge Generation!

Aber was hieße das konkret – im ersten Schritt zum Beispiel für die Gemeinschaftsprogramme der ARD? Attraktiv und hochwertig sollen sie sein, demokratisch legitimiert, in der Lage, schnell auf die rasanten Veränderungen zu reagieren, unsere Gesellschaft zu stützen und unsere wachsenden medialen Ansprüche zu erfüllen. Eine Flexibilisierung der Beauftragung wäre keine simple Angelegenheit, sondern eine große Herausforderung für die ARD. Sie müsste ihre gemeinschaftliche Programmierung und ihre Governance völlig neu gestalten.

Die Rundfunkräte müssten neue Aufgaben übernehmen

Dabei käme den gesetzlichen Aufsichtsgremien in der ARD, rund 500 entsandten, ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Allgemeinheit, eine entscheidende Rolle zu. Denn je weniger gesetzlich vorgegeben ist, desto stärker muss die gesellschaftliche Kontrolle greifen. Die Rundfunkräte müssten bei einer flexibleren Auftragsgestaltung durch die Sender also erhebliche neue Aufgaben übernehmen. Und dies könnten sie auch, wenn sie ihre Leistungen weiter professionalisieren. Denn die gute Nachricht ist: Erste Erfahrungen und die Kompetenzen, um eine smartere Steuerung der ARD unter demokratischer Kontrolle und Einflussnahme gelingen zu lassen, liegen längst vor. Exemplarisch zeigen dies drei Aufgaben der Rundfunkräte:

Für das non-lineare Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also alle Auftritte jenseits des traditionellen Fernsehen und Radios, übernehmen die Rundfunkräte bereits heute Beauftragung und Kontrolle, gewährleisten also die demokratische Legitimation der Planung und ihrer Umsetzung durch die Sender. Alle Konzepte für die sogenannten Telemedien werden durch Rundfunkräte geprüft und genehmigt (Stichwort „Dreistufentests“). Für die großen ARD-Angebote, wie zum Beispiel Mediathek und sportschau.de, stehen diese Genehmigungsverfahren gerade wieder an.

Über die Strategie ihrer Programme informiert die ARD ihre Gremien regelmäßig durch einen Bericht mit Leitlinien. Die ARD hat hier die Aufgabe, den gesetzlichen Programmauftrag zu konkretisieren und abrechenbar zu machen, für die Rundfunkräte wie auch für die Öffentlichkeit. Die Gremien hatten seit Jahren die qualitative Aufbesserung der Programmplanung und die gemeinsame Betrachtung von Programmen auf verschiedenen Ausspielwegen verlangt. Daran arbeitet die ARD jetzt endlich mit großem Elan.

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