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#Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Die Sache mit den Negativzinsen hat sich gedreht. Lange Zeit waren nur sehr große Einlagen betroffen, das Ganze hatte etwas Abstraktes. Ein Ärgernis zwar aus Sicht vieler, aber doch eines, das gleichsam nur die wirklich Reichen anging. Aber spätestens, seitdem die Commerzbank die Grenze für Negativzinsen für Neukunden auf 50.000 Euro senkt und auch ihre Bestandskunden anspricht, ist das Phänomen bei ganz normalen Sparern angekommen. Es ist zum Stoff vieler Gespräche mit Bankberatern geworden, aus denen immer wieder aufgebrachte Kunden die abenteuerlichsten Dinge berichten: Rentnern im Alter von mehr als 70 Jahren wird empfohlen, sie sollten noch mal eine Rentenversicherung abschließen, um Negativzinsen zu vermeiden.

Selbstbewussten Kunden, die sich weigern, eine Vereinbarung über Negativzinsen zu unterschreiben, wird mit der Kündigung des Kontos gedroht. Als abschreckendes Beispiel wird gerne die Stadtsparkasse Düsseldorf erwähnt, die Einlagen von Sparern in Höhe von 2,43 Millionen Euro ans Amtsgericht überwiesen hat: Die Eigentümer hatten sich auf die Aufforderung der Sparkasse, eine Vereinbarung über ein Verwahrentgelt zu unterschreiben, einfach nicht gemeldet.

„Für die Banken, nicht für die Leute“

Wo soll das hinführen? Als Mario Draghi, der frühere Präsident der Europäischen Zentralbank, im Jahr 2014 Negativzinsen für Einlagen von Banken bei der Notenbank einführte, hatte er gesagt, diese Zinsen seien „für die Banken, nicht für die Leute“. Als hätten die Banken sich von dieser Formulierung provoziert gefühlt, haben sie nach und nach Regelungen für ihre Kunden eingeführt. Auf mindestens 460 Institute in Deutschland mit Negativzinsen kommt das Internetportal Biallo, 410 davon wollen Negativzinsen auch von Privatkunden. Allein seit Jahresanfang sind 150 Banken dazugekommen.

Viele andere Institute verschleiern, dass sie selbst auch Negativzinsen nehmen, und sprechen von „vertrauensvollen Gesprächen“ über das Thema mit „häufig einsichtigen Kunden“. Auf jeden Fall haben sich die Negativzinsen auch für Privatkunden immer weiter ausgebreitet; in Deutschland deutlich stärker als in der Eurozone insgesamt, wie EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel unlängst hervorhob. Die Äußerungen von Bankvorständen, dass man die „Breite des Privatkundengeschäfts“ von Negativzinsen freihalten wolle, sind derweil über die Jahre immer seltener geworden.

„Einlagenveredelung“ nennt sich einer der Tricks

Sprachlich unterscheidet sich dabei oft, wie die Banken intern ihr Vorgehen beschreiben und was sie nach außen kommunizieren. „Einlagen-Veredelung“ ist ein bankinterner Begriff dafür, dass ein Institut seine Kunden durch die Androhung von Negativzinsen dazu bringt, für sie wenig einträgliche Sichteinlagen in Wertpapiere umzuschichten, mit denen sich durch Provisionen mehr verdienen lässt.

Nach außen, etwa in den Anschreiben an Kunden, verweisen Banken dagegen gern auf die EZB, deren Negativzinspolitik es leider unumgänglich mache, selbst auch Negativzinsen von Kunden zu erheben. Dabei haben Verbraucherschützer wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg anhand von Geschäftsberichten gezeigt, dass Banken oftmals mehr Negativzinsen einnehmen, als sie selbst zahlen. Das Ganze ist dann ein Geschäft: Von einem „Durchleiten“ von Kosten, die den Banken selbst entstehen, kann keine Rede sein. Gleichwohl macht die Niedrigzinsphase insgesamt für die Banken das Geschäft schwerer, wie auch die Folgen der Digitalisierung sie vor Herausforderungen stellen, die viele offenbar auch durch immer neue Entgelte und Negativzinsen für Privatkunden beantworten.

Der Mechanismus: Verhandlung mit Drohung

Dabei sind die Banken schlauer geworden: In der Anfangszeit boten ihre Regelungen oftmals Angriffspunkte für juristische Abwehrmaßnahmen der Verbraucherzentralen. Auch jetzt gibt es noch Klagen und laufende Verfahren. Aber sie sind doch seltener geworden und entfalten weniger Schlagkraft. Vor allem die Entscheidung vieler Banken, Negativzinsen für Bestandskunden nicht mehr über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuführen, sondern über Verhandlungen mit den Kunden, macht sie rechtlich weniger angreifbar. Damit Bankkunden sich auf solche Verhandlungen aber überhaupt einlassen, brauchten die Banken Drohpotential.

Genau das lieferte ihnen eben die Stadtsparkasse Düsseldorf mit ihrem rabiaten Vorgehen, Verweigerern zuerst das Konto zu kündigen, das Geld dann ans Amtsgericht zu überweisen und anschließend darauf zu verweisen, dass diese Einlagen nach 30 Jahren an die Staatskasse fallen. Die Botschaft an renitente Sparkassenkunden war nicht misszuverstehen: Die Einführung von Negativzinsen geht auch auf die harte Tour.

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