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#Was Sie über die Gasumlage wissen sollten

„Was Sie über die Gasumlage wissen sollten“

Diesen Montag soll die Höhe der Gasumlage zur Rettung systemrelevanter Gasimporteure be­kanntgegeben werden. Verbraucher müssen mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Die Umlage kommt ab Herbst, viele Fragen sind aber noch offen:

Wie hoch wird die Umlage?

Die genaue Höhe der Umlage be­rechnet der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber. Sie soll am Montagmittag mit­geteilt werden. Das Wirtschafts­ministerium ging zuletzt von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus. Die Umlage müssen alle Gas­verbraucher, Unternehmen wie Privathaushalte, zahlen. Das Vergleichsportal Verivox errechnete für diese Spanne für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden Mehrkosten zwi­schen 89 und 298 Euro. Ein typischer Pärchenhaushalt würde demnach mit 214 bis 714 Euro belastet, eine Familie im Einfamilienhaus (20 000 Kilowattstunden Verbrauch) mit 357 bis 1190 Euro. Darin ist die Mehrwertsteuer ent­halten.

Wann kommt die Umlage bei den Verbrauchern an?

Die Umlage gilt ab Anfang Oktober. Sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, heißt es im Wirtschaftsministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Um­lage wohl erstmals im November/Dezember auf Rechnungen erscheinen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rechnet allerdings damit, dass einige Versorger die Umlage von 1. Oktober an ihren Kunden in Rechnung stellen werden.

Warum ist die Umlage nötig?

Gasimporteure haben Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Importeure können diesen Lieferpflichten nur gerecht werden, in­dem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf deutlich teurerer Mengen am kurzfris­tigen Markt ersetzen. Bisher können diese Mehrkosten nicht weitergegeben werden. Folge: Bei Importeuren sind große Verluste entstanden, der den Fortbestand der Unternehmen be­droht. Deswegen hat der Bund mit Versorger Uniper ein milliardenschweres Rettungspaket vereinbart.

Wie funktioniert die Umlage?

Kern sind Ausgleichszahlungen an die Gasimporteure. Sie sollen ausreichen, um Insolvenzen zu verhindern, wie es heißt. Mit der Umlage sollen „weitere massive Preissteigerungen durch den insolvenzbedingten Ausfall für den Markt wichtiger Gasimporteure“ verhindert werden.

Der finanzielle Ausgleich für be­troffene Gasimporteure ist zeitlich be­schränkt auf die Erfüllung von vertraglichen Lieferverpflichtungen vom 1. Oktober bis 1. April 2024. Bis Oktober tragen laut Ministerium die betroffenen Gasimporteure alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach tragen sie 10 Prozent der Kosten dauerhaft selbst.

Für die Berechnung der Umlage gibt es eine komplexe Formel, die unter anderem den Unterschied zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem aktuellen Einkaufspreis be­rücksichtigt. Die Höhe der Mehr­kosten muss von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Der Ausgleich er­folgt laut Ministerium über die Gaslieferanten, die die Kosten in aller Re­gel an ihre Kunden weitergeben werden.

Was gilt für Festverträge?

Ein Problem ist, wie mit Kunden mit Festverträgen umgegangen wird. Aus dem Ministerium hieß es bisher nur, dies werde geprüft. In einem Brief an Habeck warnten der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen, eine Preisanpassung gegenüber Kunden mit Verträgen ohne An­passungsmöglichkeit könne bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden und des Kleingewerbes, bei einigen Versorgern sogar deutlich mehr. „Die Folge wäre, dass die Un­ternehmen zwar die Umlage an den Marktgebietsverantwortlichen zahlen müssen, diese aber nicht sofort von den Letztverbrauchern erstattet bekommen“, heißt es in dem Brief. Bei Festpreisverträgen und in der aus Gas erzeugten Strom- und Fern­wärmeversorgung drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche Li­quiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können.“

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