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#Weniger Sender, vieles ins Netz, billiger wird’s nicht

Weniger Sender, vieles ins Netz, billiger wird’s nicht

Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender erhoffen sich von der Medienpolitik der Länder, nach fünfjähriger Debatte, endlich eine klare Entscheidung über ihren Auftrag. Worauf lauften die beabsichtigten Veränderungen hinaus? So sagte der ZDF-Intendant Thomas Bellut in der F.A.Z.: „Ich höre und lese, auch hier in der F.A.Z., unterschiedliche Positionen und Ideen, aber ich kenne noch kein spruchreifes medienpolitisches Konzept.“

In der nächsten Woche soll mit der Geheimniskrämerei Schluss sein. Am 9. Juni will die Rundfunkkommission einen Entwurf für die Änderung des Medienstaatsvertrages beschließen. Anschließend sollen alle Senderchefs informiert werden. Im Sommer, so ist geplant, kann der Entwurf im Netz diskutiert werden. Das Ergebnis der Onlinekonsultation soll in den Entwurf des novellierten Auftrags einfließen, den die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober beschließen soll. Ziel ist es, dass am 1. Januar 2023 ein reformierter, der heutigen Mediennutzung angepasster Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen in Kraft tritt.

Die Erwartungen sind hoch, das haben die vielfältigen Meinungsäußerungen an dieser Stelle in den letzten Wochen deutlich gemacht. Nicht in allen Punkten besteht Übereinstimmung. Dazu gehören, so Benjamin Hoff, Chef der Staatskanzlei in Thüringen, konkrete Flexibilisierungsschritte, Qualitätsmanagement mit Blick auf die Rolle der Gremien, Probebetriebsmöglichkeiten sowie Art und Umfang von Plattformen und gemeinsamen Strategien.

Öffentlich-rechtliche Public-Service-Angebote

In ihrem Entwurf definieren die Länder, was sie erwarten. So soll der „gesamtgesellschaftliche Diskurs in Bund und Ländern“ befördert werden: Die Sender hätten die Aufgabe, „ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht und Orientierungshilfe geboten werden. Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien.

Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Es gehe darum, sagt Benjamin Hoff, „zielgenau öffentlich-rechtliche Public-Service-Angebote zu produzieren“. Entscheidend sei, dass das Programm nicht nur einzelne Zielgruppen in den Blick nehme, sondern sich an die gesamte Gesellschaft richte. Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien, sagt im Gespräch, junge Nutzer müssten noch besser erreicht werden – mit Inhalten, die ein öffentlich-rechtliches Profil hätten. Dazu gehöre die zielgruppengerechte, interaktive Kommunikation mit den Nutzern.

Umstritten ist der Vorschlag einiger Länder, dass die Angebote insbesondere dort wahrnehmbar sind, wo die Nutzung besonders hoch sein könne. Das heißt für das Fernsehen vor allem in der Prime Time und bei Telemedien auf der Startseite. Das fordern vor allem die Verbände der Filmwirtschaft und Politiker der CDU und FDP.

Wo bleibt das lineare Programm?

Auch der Vorschlag eines Pflichtenkanons ist umstritten. Die Sender auf „hohe journalistische Standards“ verpflichtet werden, die „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt“ gehorchen.

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