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#Weniger Tendenz wagen

Weniger Tendenz wagen

Der „Beutelsbacher Konsens“, das „Grundgesetz“ der politischen Bildung in der Bundesrepublik von 1976, ruht auf zwei Grundpfeilern: dem „Überwältigungsverbot“ (es ist nicht erlaubt, Rezipienten die eigene Meinung aufzudrängen und sie zu indoktrinieren) und dem „Kontroversitätsgebot“ (was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der politischen Bildung kontrovers erscheinen). Dieser Grundsatz ist eine grundsätzliche Maxime für die politische Öffentlichkeit und mithin auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Dieser Anspruch ist in den vergangenen Jahren zunehmend hinter normative Tendenzen zurückgetreten, mit dem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommuniziert wird. Berichterstattung wirkt hier allzu oft wenig differenzierend, vielmehr tendenziös im Sinne einer vorgefertigten Meinung und eines angenommenen Konsenses der „Mitte“ der politischen Öffentlichkeit eines Landes, in der sich die politische Auseinandersetzung während der Großen Koalitionen von der Mitte an die Ränder verlagert hat – zum Schaden der Demokratie, die der strittigen Auseinandersetzung in ihrer Mitte bedarf.

Selbst Claus Kleber hat diese Tendenz anlässlich seines Abschieds moniert – und nicht realisiert, dass seine immer wieder moralisierend-wertende Art der Kommunikation selbst Teil dieses Problems war. In der Tat wirken viele Akteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inzwischen wie in einer Blase, in der dieser Umstand offenkundig kaum reflektiert wird. Will der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion für die Demokratie wahrnehmen, muss er zu den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses zurückkehren, statt sich in Erhebungen der eigenen Glaubwürdigkeit zu gefallen, die meinen Wahrnehmungen über die Rezeption des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Öffentlichkeit keineswegs entsprechen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich auf den Auftrag der informationellen Grundversorgung konzentrieren, statt dass durch verpflichtende Gebühren alles Wünschenswerte, vor allem seitens der Anstalten selbst, finanziert wird. Die Erhebung der Rundfunkgebühr nach Haushalten ist unsozial, wenn etwa studentische Ein-Personen-Haushalte ebenso viel zahlen wie eine mehrköpfige Familie. Schließlich erscheint mir eine Diskussion über die Höhe der (durch verpflichtende Gebühren finanzierten) Gehälter für Funktionsträger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Vergleich zu anderen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst geboten.

Der Autor lehrt Neueste Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Vorschläge zur Reform von ARD und ZDF, die hier Hans-Günter Henneke , Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, machte und nun Andreas Rödder unterbreitet, kann bis heute jeder einreichen unter der Adresse https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/

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