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#Wenn die Wahl auf die unterlegene Waffe fällt

Wenn die Wahl auf die unterlegene Waffe fällt

Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat sich am Freitag abermals mit Unregelmäßigkeiten und Versäumnissen befasst, die im Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr bekanntgeworden sind. Wegen der Brisanz der Angelegenheit tagte der Ausschuss am frühen Morgen in geheimer Sitzung. Die bis dahin kaum bekannte Firma C.G. Haenel in Suhl hatte die Ausschreibung zunächst überraschend gewonnen, mit einem Gewehr vom Typ „MK556“. Kurz darauf war der Zuschlag jedoch wieder aufgehoben worden. Neben den nebulösen Hintergründen der Firma, die zu einem Rüstungsverbund in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, gab es Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kleinunternehmens und dann auch an der Lauterkeit.

Peter Carstens

Juristischer Aufhänger für die Rücknahme der Vergabeentscheidung sind Patentstreitigkeiten. Hinzu kommt ein rechtlich fragwürdiges Vorgehen bei der Vergabestelle des Bundes. Das Verteidigungsministerium hat dem Vernehmen nach gegenüber den Abgeordneten schwere Versäumnisse in der Patentsache erläutert. Demnach hätte das Rüstungsamt unbedingt Hinweisen nachgehen müssen, die bereits seit mehr als zwei Jahren vorlagen. Dies unterblieb, unter anderem mit dem Hinweis, dass Haenel ja unterschrieben habe, dass es keine Ansprüche Dritter gebe. Dies war jedoch falsch und könnte schon für sich genommen zum Ausschluss aus der Vergabe führen.

Der Grünen-Abgeordnete Tobias Lindner sagte nach der anderthalbstündigen Sitzung: „Wir haben versucht, Licht in das Dunkel dieses Vergabeverfahrens zu bringen. Die Anzahl möglicher rechtlicher Risiken ist immens.“ Er habe große Zweifel, ob das Verfahren nach seinem bisherigen Verlauf einer juristischen Überprüfung standhalten werde. Diese Einschätzung teilten auch Abgeordnete von Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Am Ende, so Lindner, „wird dann vermutlich nicht das beste oder wirtschaftlichste Sturmgewehr für die Truppe stehen, sondern das Produkt gewinnen, dessen Hersteller die besseren Anwälte hat“. Lindner forderte ein Ende der jetzigen Ausschreibung: „Ich kann mir eine Mehrheit für die parlamentarische Billigung des Ergebnisses schlichtweg nicht mehr vorstellen.“ Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) solle „das Vergabeverfahren nun stoppen und neu überlegen, wie es bei der Thematik Sturmgewehr für die Bundeswehr weitergeht“.

Nach Recherchen der F.A.Z. war zumindest eine Waffe des Anbieters Heckler & Koch (HK), das HK416, nicht nur in technischer Hinsicht besser als das Haenel-Gewehr, sondern auch in der Gesamtbetrachtung wirtschaftlicher. Nach Berichten des Online-Dienstes „Business Insider“ soll die Haenel-Waffe ganz entgegen früheren Schilderungen einige gravierende Mängel haben. So berichtet der Dienst unter Berufung auf Unterlagen des Rüstungsamtes, es lägen „nicht nur bei der Grundpräzision die Trefferbild-Werte des HK 416 über dem des MK 556. Auch bei Schussabgaben unter heißen oder kalten Bedingungen lag das Modell von Heckler & Koch bei der mittleren Trefferwahrscheinlichkeit vorn“. Die Auskunft ist bemerkenswert, weil das jetzige G36-Sturmgewehr wegen angeblicher Treffungenauigkeit unter starker Hitzeeinwirkung aussortiert wurde. Zudem soll das Heckler-Gewehr weniger störanfällig sein.

Insgesamt sei, so der damalige Prüfbericht der Wehrtechnischen Dienststelle, festzuhalten, „dass die Waffen der Firma Haenel noch Verbesserungspotential bei einzelnen Bauteilen aufweisen“. Nach Recherchen der F.A.Z. bestätigte das Beschaffungsamt bereits vor vier Wochen, dass Heckler & Koch ein besseres Gewehr vorgelegt habe. Wie es aus dem Bundesamt in Koblenz wörtlich hieß, hatte HK aus seiner Sicht in der Gesamtprüfung mit 6,3 Punktwerten über dem Ergebnis der Konkurrenzwaffe von Haenel gelegen, die in dem Schreiben „Zuschlagsdestinär“ genannt wurde und 5,96 Punkte im Wettbewerb um die beste Gewehrleistung erzielte.

Allerdings verzichtete HK auf einige ihm zugedachte Zehntelpunkte, weil die Firma, anders als das Amt, an der Wiederholbarkeit von Schießergebnissen zweifelte. Bei der Preisgestaltung war es dann ein rechtlich umstrittener Hinweis aus dem Beschaffungsamt an Haenel zu einem Bauteil, der es der Firma ermöglichte, ihr Angebot preislich deutlich und möglicherweise ausschlaggebend nach unten zu korrigieren.

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