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#Wie in Zukunft geheizt werden darf

„Wie in Zukunft geheizt werden darf“

Energiepauschale, zusätzliches Kindergeld und niedrigere Spritsteuern: Mit diesen und weiteren Maßnahmen wollen SPD, Grüne und FDP die Bürger angesichts der hohen Energiekosten entlasten. In einem Punkt ist das Entlastungs- aber eher ein Belastungspaket: Dann, wenn es um das Thema Heizen geht.

Vom 1. Januar 2024 an soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch wenn dieser Passus mit einem „möglichst“ versehen ist: Faktisch dürfte in den meisten Häusern schon bald der Einbau einer neuen Gasheizung nicht mehr erlaubt sein. Ziel von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) ist es, dass möglichst viele Häuser möglichst bald mit einer strombetriebenen Wärmepumpe geheizt werden.

In der Immobilienbranche, unter Handwerkern, aber auch innerhalb der Ampel-Koalition rumort es. Zwar wird heute bereits in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe installiert. Weil die Anlagen Wärme aus der Luft oder dem Erdreich verdichten, gelten sie auch dann als „grün“, wenn der dafür nötige Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken stammt. Doch die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren soll eben nicht nur für Neubauten gelten, sondern auch, wenn in einem bestehenden Gebäude eine neue Heizung nötig ist. Die Änderung betrifft damit Millionen Immobilieneigentümer: 21,3 Millionen Gebäude gibt es in Deutschland, 13,9 Millionen davon werden aktuell mit Gas beheizt. Hinzu kommen 5,3 Millionen Häuser mit Ölheizungen. 15 bis 20 Jahre halten die Anlagen im Schnitt. Spätestens dann soll nach Habecks Plänen der Systemwechsel erfolgen.

„Technologieoffen und vor allem ideologiefrei“

Wohnungsunternehmen halten die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes für wenig praktikabel. Denn Wärmepumpen arbeiten in der Regel nur dann effizient, wenn das Gebäude gut gedämmt ist und es große Heizflächen gibt, etwas in Gestalt einer Fußbodenheizung. Doch selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, „kann ein reiner Wärmepumpenbetrieb in Bestandshäusern bei Frost unter Umständen zu exorbitanten Stromrechnungen führen“, warnt Axel Gedaschko, Präsident des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft (GdW).

Er hofft darauf, dass auch sogenannte „Hybridlösungen“ erlaubt sein werden. Zum Beispiel Wärmepumpen als Ergänzung zu Gaskesseln, wobei Letztere in der Heizperiode die Spitzenlast abdecken würden. Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima fordert schon „eine Vielzahl von Ausnahme- und Härtefallregelungen, insbesondere dann, wenn das 65-Prozent-Ziel technisch und wirtschaftlich nicht zu realisieren ist“. Als Beispiele nennt der Verband Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und ohne Anschluss an ein Fernwärmenetz.

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Die Deutsche Energie-Agentur (Dena), auf deren Expertise sich auch Habecks Ministerium stützt, hält die Wärmewende weg von Gas und Öl hin zu Strom dagegen für machbar. „In Gebäuden ab dem Baujahr 1995 dürfte es kaum Probleme geben, eine Wärmepumpe zu installieren“, sagt Christian Stolte, Bereichsleiter für effiziente Gebäude bei der Dena. „Das sind etwa 4,8 Millionen Häuser.“ Von den älteren Bauten sind seiner Schätzung nach etwa die Hälfte so weit gedämmt, dass der Einbau von Wärmepumpen möglich ist. „Wir reden also über rund 12 Millionen Gebäude, wo man direkt loslegen könnte.“

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