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#Wie kann man die ukrainischen Flüchtlinge verteilen?

„Wie kann man die ukrainischen Flüchtlinge verteilen?“

Es halten sich immer mehr Menschen aus der Ukraine in Deutschland auf. Am Montag waren es nach Zahlen der Bundespolizei noch etwas mehr als 50.000, am Mittwoch dann etwa 80.000 und am Samstag schon mehr als 120.000 Menschen.

Die Beamten der Bundespolizei laufen durch die Züge, die aus Polen, Tschechien oder Österreich kommen, und schauen, wer alles drinsitzt. Sie kontrollieren aber nicht wirklich die Grenzen, das gibt es im Schengenraum nicht. Ihre Zahlen sind also nur Anhaltspunkte. Eigentlich weiß niemand, wie viele Menschen aus der Ukraine gerade hier sind.

Denn diese Flüchtlingskrise ist anders als die im Jahr 2015. Das liegt vor allem an zwei rechtlichen Unterschieden.

Erstens hat die Europäische Union den Ukrainern einen Schutzstatus gewährt, der einmalig ist. Nach den Erfahrungen der Jugoslawienkriege erließ die EU im Jahr 2001 eine Richtlinie, deren Name aus mehr als drei Dutzend Wörtern besteht und deshalb meist verkürzt, aber nicht minder bürokratisch „Massenzustromrichtlinie“ genannt wird. Sie garantiert Schutz, wenn sehr viele Menschen auf einmal kommen. Es gibt sie also schon länger, aber bisher wurde sie noch nicht gebraucht. Am 4. März jedoch beschloss der Rat für Justiz und Inneres der EU, dass es sich bei den Menschen aus der Ukraine um einen „Massenzustrom“ handelt.

Kein Asylantrag nötig

Das Wichtigste dabei ist, dass ukrainische Flüchtlinge kein Asyl beantragen müssen, um Schutz zu bekommen. Das bedeutet auch, dass es innerhalb der Union nicht mehr um Dublin-Regeln geht, die bestimmen, dass immer das Land zuständig ist, in dem die Flüchtlinge zuerst angekommen sind. Das war sonst ein großes Thema, Länder wie Griechenland und Italien wurden dadurch überfordert. Hier wäre es nun vor allem Polen, das die Hunderttausende Registrierungen wohl nicht angemessen bearbeiten könnte.

Ukrainer würden in der EU auch Asyl bekommen, aber sie erhalten nun durch die „Massenzustromrichtlinie“ einen anderen, schnelleren und unbürokratischeren Status: Sie dürfen sich ein Jahr lang in Deutschland aufhalten, dürfen hier arbeiten, haben ein Recht auf ärztliche Versorgung und Bildung. Und das alles ohne langwierigen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie müssen sich nur bei einer Ausländerbehörde registrieren.

Ukrainische Flüchtlinge warten im Berliner Hauptbahnhof auf Essen.


Ukrainische Flüchtlinge warten im Berliner Hauptbahnhof auf Essen.
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Bild: AP

Der zweite große rechtliche Unterschied ist, dass sich Ukrainer, anders als etwa Afghanen oder Syrer, neunzig Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Wer also jetzt einreist, der darf das, ganz unabhängig vom Krieg. Und unabhängig von einer Registrierung. Es gibt für diese 90 Tage eigentlich noch ein paar Voraussetzungen, aber durch eine Ministerverordnung des Bundesinnenministeriums, die seit Mittwoch in Kraft ist, gelten diese nicht mehr. Außerdem wurden bestimmte Vertriebene miteingeschlossen, die aus Drittstaaten kommen, sich aber in der Ukraine aufgehalten haben.

Die Menschen dürfen sich frei in Europa bewegen

Das mag alles sehr technisch klingen. Aber diese beiden Unterschiede sind sehr wichtig. Sie machen eine Verteilung der Menschen schwieriger als 2015. Eigentlich sollte das BAMF nämlich durch den „Königsteiner Schlüssel“ dafür sorgen, dass alle Bundesländer Flüchtlinge aufnehmen, und zwar abhängig von ihrem Steueraufkommen und ihrer Bevölkerungszahl. Kommen zu viele Leute in Berlin an, müssen sie dahin gebracht werden, wo noch fast niemand ist.

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