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#Wieso kann Youtube #allesaufdentisch abermals löschen?

Wieso kann Youtube #allesaufdentisch abermals löschen?

Der Streit zwischen Youtube und der Künstleraktion #allesaufdentisch geht in die nächste Runde: Die Videoplattform hat abermals zwei Beiträge gesperrt, weil sie gegen die Richtlinien zu Fehlinformationen im Zusammenhang mit Covid-19 verstießen, teilte ein Youtube-Sprecher am Donnerstag gegenüber der F.A.Z. mit.  

Der Jurist Joachim Steinhöfel, der die Künstleraktion rechtlich vertritt und in einem der Videos auch selbst zu Wort kommt, bezeichnete die neuerliche Löschung als „pure Provokation“ gegenüber dem Landgericht Köln. Das Gericht hatte am Montag einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Rechtsanwalts stattgegeben und die zuvor erfolgte Löschung von zwei Videos für unzulässig erklärt. Seine Entscheidung hatte das Gericht damit begründet, dass Youtube nicht transparent gemacht habe, welche Stellen in den Videos gegen die Richtlinien des Konzerns verstoßen.

Das Google-Tochterunternehmen lud daraufhin eines der beiden Videos wieder auf seine Plattform, weil sich nach einer abermaligen Prüfung herausgestellt habe, dass dieses doch nicht gegen die eigene Richtlinien verstoße, hieß es vom Tech-Unternehmen. Das andere blieb offline.

Dass Youtube nun abermals zwei Beiträge gelöscht hat, ohne dies – wie vom Gericht gefordert – genauer zu begründen, bezeichnet Steinhöfel als „Rechtsverletzungen mit Vorsatz“, weil Youtube vom Urteil wusste. „Die Pressekammer hat es als unzulässig deklariert, ein halbstündiges Video unter lapidarem Hinweis auf eine Richtlinie zu löschen. Und genau das hat Youtube jetzt wieder getan. Das heißt übersetzt: Es interessiert uns nicht, was das Gericht entscheidet. Das das ist reine Hybris, reine Arroganz gegenüber rechtstaatlichen Entscheidungen.“  

Offiziell wirksam wird der Beschluss des Gerichts erst, wenn er Google, das seinen Firmensitz in Irland hat, förmlich zugestellt wurde. Das kann mehrere Wochen dauern. Youtube teilte am Donnerstag gegenüber der F.A.Z. lediglich mit, dass man juristische Fragen generell nicht beantworte.

„Von der Meinungsfreiheit gedeckt“?

Die beiden nun gelöschten Videos waren unter den Titeln „Impflicht“ und „Virusgefahr“ online gestellt worden. In ersterem bezeichnet Rechtsanwalt Matthias Brunner die Impfung als „experimentelles Gentherapeutikum“. Im anderen sagt der österreichische Arzt und Biologe Martin Haditsch, dass „Bürger direkt oder indirekt zu einem medizinischen Experiment gezwungen“ werden, „nämlich sich ‚spiken‘ zu lassen“. Die Impfungen seien „zunehmend weniger wirksam und mit einer beispiellosen Zahl von Nebenwirkungen und Todesfällen behaftet.“

Steinhöfel sagte, er habe „überhaupt keinen Zweifel“ daran, dass die Aussagen in den Videos von der Meinungsfreiheit in Deutschland gedeckt sind. „Ich habe mir die Videos noch nicht angesehen, habe aber keinen Zweifel an deren Rechtsmäßigkeit. Wir werden daher sehr wahrscheinlich vorgehen wie in den ersten beiden Fällen auch“, erklärte er am Donnerstagnachmittag zu etwaigen rechtlichen Schritten.

Im Kern geht es im Konflikt zwischen beiden Parteien um die Frage, wie weit das Hausrecht von Youtube reicht. Darf das Unternehmen jegliche Beiträge nach Belieben von seiner eigenen Plattform löschen? Oder hat es eine so exponierte Stellung aufgrund seiner Nutzerzahlen und seiner Reichweite, dass das Hausrecht Nachrang hinter der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbrieften Meinungsfreiheit hat und eine Löschung deshalb stets eine gut begründete Einzelfallentscheidung aufgrund eines strafbarem Inhalts oder Ähnlichem sein muss? Steinhöfel geht von Letzterem aus und verweist auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs gegen Facebook im Juli, aus denen man dies ableiten könne.

Youtube weiß, was richtig und was falsch ist

Kritiker der Künstleraktion unterstellen vielen der dort auftretenden Wissenschaftlern in Bezug auf ihre Inhalte und den Duktus, mit dem sie diese vortragen, eine Nähe zu den Querdenkern und werfen ihnen mangelnde Expertise vor. Sie sehen viele der Videos als Gefahr für die Gesellschaft an, weil sie Inhalte verbreiten, die nicht zum wissenschaftlichen Konsens gehören. Steinhöfel sieht in der Löschung der Videos eine Zensur und die Grundprinzipien von Wissenschaft in Gefahr. „Selbst wenn in den Videos einzelne Fakten falsch wären: Wissenschaft ist doch ein Gebiet, in dem falsifiziert und verifiziert wird.“

Immer wieder sei irgendetwas falsch und werde korrigiert durch den Wettstreit der Meinungen und der Forschungen. So gelange man zu wissenschaftlicher Erkenntnis. „Das ist das Grundprinzip von Fortschritt. Youtube maßt sich an, zu entscheiden, was richtig und was falsch ist, und greift in den wissenschaftlichen Diskurs ein.“ Über falsche Behauptungen könne man ja diskutieren. Das sei auch der Sinn der Aktion: einen Diskurs anzustoßen. „Aber das löst man in einer Debatte, nicht durch digitale Auslöschung von unqualifizierten Hilfskräften eines demokratisch nicht legitimierten Konzerns.“

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