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#Will sich Karlsruhe nur an der EU rächen?

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Will sich Karlsruhe nur an der EU rächen?

Vor Mai dürfte keine Klarheit darüber herrschen, ob das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden gegen die Aufnahme von Schulden durch die EU zur Finanzierung des 750-Milliarden-Euro-Corona-Aufbaufonds stattgibt. Umso mehr ist die EU-Kommission weiterhin um demonstrative Gelassenheit bemüht, seit das Gericht am vergangenen Freitag den Bundespräsidenten angewiesen hat, das entsprechende deutsche Gesetz zumindest zunächst nicht zu unterzeichnen. Die Ratifizierung des für die Aufnahme der Schulden nötigen Eigenmittelbeschlusses schreite wie geplant voran, heißt es gebetsmühlenartig. 16 Staaten haben den Beschluss ratifiziert, sechs weitere wollen das bis Ende April tun. Unklar ist der Ratifizierungstermin noch bei Ungarn, Polen, den Niederlanden und Österreich. Was aber nicht so verstanden werden dürfe, als drohten von dort ernsthafte Verzögerungen, sagen EU-Diplomaten. So könnte Deutschland am Ende allein dastehen.

Hendrik Kafsack

Auch die anderen Mitgliedstaaten beschäftigten sich momentan vor allem damit, wie das Geld aus dem Fonds ausgegeben werden soll. Die Europäische Kommission sieht bei den Entwürfen für die nationalen Aufbaupläne einiger Staaten Nachbesserungsbedarf. Bis Ende April sollen die Staaten ihre endgültigen Pläne vorlegen. Mit der Frage, ob das Verfassungsgericht den Aufbaufonds tatsächlich stoppen will, möchte sich offenkundig niemand befassen.

Nach Ansicht des Direktors der Brüsseler Denkfabrik Bruegel, Guntram Wolff, könnte sich das als gefährlicher Irrtum erweisen. „Nach der heftigen Kritik an der hanebüchenen Entscheidung über das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank könnten die Richter auf Rache aus sein“, warnt der deutsche Ökonom. Lars Feld, Ökonom und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrats der Bundesregierung, wiederum betonte am Mittwoch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, alles werde sich letztlich um die Frage drehen, dass Deutschland zumindest theoretisch für die Aufbaufonds-Schulden anderer Staaten hafte – auch wenn der Ausfall eines anderen EU-Staats letztlich unrealistisch sei.

Karlsruhe ist auf „Drama“ aus

Lucas Guttenberg vom Jacques Delors Centre in Berlin geht hingegen davon aus, dass Karlsruhe nur auf „Drama“ aus ist und schließlich vor einer ernsthaften Erschütterung der EU-Politik zurückschrecken wird. Das wäre ein „Nein“ aus Karlsruhe in doppelter Hinsicht. Erstens könnten die Mittel aus dem Fonds nicht mehr pünktlich ausgezahlt werden. Zwar könnte die EU den Fonds auf eine neue, dann wohl zwischenstaatliche Rechtsgrundlage stellen, wie sie das schon im Streit mit Ungarn und Polen um den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus erwogen hat. Das würde aber Zeit in Anspruch nehmen, und die Mitgliedstaaten müssten den Beschluss anschließend abermals ratifizieren. Zweitens würde abermals die politische Handlungsfähigkeit der EU insgesamt grundlegend in Frage gestellt.

Hinzu käme, dass das Bundesverfassungsgericht wie schon zuvor mit dem EZB-Urteil Ländern wie Polen und Ungarn eine Argumentationshilfe gegen die Anerkennung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liefern würde – eben weil Karlsruhe damit abermals in Frage stellen würde, dass allein der EuGH für die Auslegung von EU-Recht zuständig ist. Unproblematisch bleibt das Einschreiten der Karlsruher Richter, solange diese den Weg bis Ende Juni frei machen. Dann kann die Kommission wie geplant in der zweiten Jahreshälfte Anleihen ausgeben. Bis 2026 will die Kommission dafür jährlich zwischen 150 und 200 Milliarden Euro aufnehmen. Sie würde damit zum größten Emittenten von Anleihen auf dem Euro-Markt aufsteigen. In diesem Jahr würde das Anleihevolumen aber zunächst deutlich niedriger liegen. An die Staaten sollen 2021 zunächst einmal nur 13 Prozent der Mittel aus dem Aufbaufonds fließen. Der Großteil des restlichen Gelds ist für die drei darauffolgenden Jahre reserviert.

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