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#Wo darf man noch übernachten?

Wo darf man noch übernachten?

Im Kampf gegen das Coronavirus können die Bundesländer weitgehend autonom über die Einführung. Lockerung oder Aufhebung von Maßnahmen entscheiden. Angesichts steigender Infektionszahlen wurden in der vergangenen Tagen deshalb Sperrstunden verhängt, Maskenpflichten ausgesprochen und Beherbergungsverbote eingerichtet. Besonders Hoteliers und Restaurantbesitzer haben sich dagegen gewehrt und teilweise auch von Gerichten Recht bekommen. Viele Menschen, die von einem in ein anderes Bundesland reisen wollen, wissen nun nicht mehr, welche Regeln überhaupt wo gelten. Wir haben eine Übersicht für Sie:

Innerdeutsche Reisen und Beherbergungsregelungen

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Das auch in der Landesregierung umstrittene Beherbergungsverbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt.

Bayern: Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots gilt in Bayern ab diesem Samstag nicht mehr.

Berlin: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

Brandenburg: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Das Beherbergungsverbot wurde am Freitagabend vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst gestoppt. Ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung gewandt.

Bremen: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

Hamburg: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Hessen: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten. Das Land hat angekündigt, die Regelung am Montag zu kippen.

Mecklenburg-Vorpommern: Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche am Samstag darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang geforderte mehrtägige Quarantäne und ein folgender zweiter Test entfallen somit.

Niedersachsen: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots wurde vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

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