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#Wohl mehr als 300 Verschlusssachen durch Trump entwendet

„Wohl mehr als 300 Verschlusssachen durch Trump entwendet“

Donald Trump hat insgesamt mehr als 300 als Verschlusssachen eingestufte Akten aus dem Weißen Haus in sein Anwesen nach Mar-a-Lago geschafft, als er nach dem Ende seiner Amtszeit Washington Richtung Florida verließ. Ein erster Stapel, den Trump im Januar dieses Jahres dem Nationalarchiv übergab, enthielt 150 Akten, die als Verschlusssachen ausgewiesen waren. Im Juni übergab Trump weitere Akten an Mitarbeiter des Justizministeriums. Schließlich kommen jene Akten hinzu, welche bei der Durchsuchung in Mar-a-Lago durch FBI-Beamte in diesem Monat sichergestellt wurden. Bislang war die Größenordnung des Aktenbestandes, über welche die „New York Times“ am Dienstag unter Berufung auf nicht genannte Quellen berichtete, nicht bekannt. Der Umfang des im Januar zurückgegebenen Materials dürfte die beispiellose Durchsuchung der Privaträume des früheren Präsidenten mit veranlasst haben.

Majid Sattar

Politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

Nach Monaten der Verhandlungen mit dem Nationalarchiv hatte Trump ein Jahr nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus 15 Kisten mit Akten an die Behörde übergeben. Einige der Dokumente sollen zerrissen gewesen sein. Mitarbeiter des Weißen Hauses mussten sie zusammenkleben. In einigen Fällen war dies offenbar nicht möglich. Was die Verschlusssachen genau beinhalten, ist bislang unklar. Bekannt ist lediglich, dass sie Akten der CIA, der NSA und des FBI umfassen. Das Nationalarchiv hatte das Justizministerium im Februar aufgefordert, Trumps Handhabung offizieller und geheimer Akten zu untersuchen. Im Juni erschienen vier Ermittler in Mar-a-Lago, um zu prüfen, ob sich weitere Verschlusssachen in den Räumlichkeiten befinden. Im August wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

„Politik darf keinen Einfluss auf die Rechtspflege haben“

Das FBI stellte 26 Kisten mit Akten sicher, darunter einige als streng geheim eingestufte Verschlusssachen. Ermittelt wird unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Spionage-Gesetz. Wie es heißt, ist sich das Justizministerium nicht sicher, ob Trump noch über weitere entwendete Akten verfügt. Trump behauptet, er habe die Akten freigegeben: Er habe seinerzeit eine Anordnung erteilt, wonach alle Akten, die in seine Residenz geliefert würden, freigegeben seien. Staatsrechtler betrachten dies als Schutzbehauptung: Zwar habe der Präsident das Recht, Verschlusssachen freizugeben, dafür gebe es aber ein langwieriges Verfahren.

Trump beantragte unterdessen eine unabhängige Überprüfung der sichergestellten Akten durch einen Sonderbeauftragten. „Die Politik darf keinen Einfluss auf die Rechtspflege haben“, heißt es in dem beim Bundesgericht in West Palm Beach eingereichten Antrag am Montag. Auch forderte er die Ermittler auf, alle Gegenstände zurückzugeben, die nicht in den Geltungsbereich des Durchsuchungsbefehls fielen. Unter den Dokumenten seien auch solche, die vom „Anwalt-Mandanten-Privileg und vom exekutiven Privileg“ geschützt seien.

Das Justizministerium hat bis Donnerstag Zeit, Trump eine versiegelte und geschwärzte Version der eidesstattlichen Erklärung zukommen zu lassen, welche dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegt. Richter Bruce Reinhart, der den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hatte, bekräftigte am Montag schriftlich seine mündliche Entscheidung aus der vergangenen Woche, er sei geneigt, Teile der eidesstattlichen Erklärung öffentlich zu machen. Die Regierung könne ihn aber immer noch von der Notwendigkeit überzeugen, den Text so stark zu schwärzen, dass die Veröffentlichung letztlich ohne Bedeutung sei. Es sei sehr wahrscheinlich, dass die Veröffentlichung den Schutz der Quellen beeinträchtige, welche den Ermittlern Informationen gegeben hätten, befand er.

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