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#Xavier Naidoo durfte Antisemit genannt werden

Xavier Naidoo durfte Antisemit genannt werden

Man konnte Xavier Naidoo in der Vergangenheit vieles vorwerfen, übellaunige Texte, rechtslastiges Gedankengut, schlechte Musik, aber einen Antisemiten nennen durfte man ihn nicht. Das hatten zwei Gerichte so entschieden, nachdem eine Referentin der Antonio-Amadeu-Stiftung den politisch erweckten Sänger vor vier Jahren als Antisemiten bezeichnet hatte, mit dem Zusatz, dies sei strukturell nachweisbar.

Ganz aus der Luft gegriffen fanden die beiden Gerichte das damals nicht, doch der „strukturelle Nachweis“, der auf die beiden Songs „Raus aus dem Reichstag“ (2009) und „Marionetten (2017) abstellte, war den Richtern angesichts der besonderen Prangerwirkung des Antisemitismusvorwurfs doch zu dünn. Die Referentin musste ihn unterlassen und wandte sich ans Bundesverfassungsgericht. Wo man es anders sieht. Die beiden Vorin­stanzen, hat Karlsruhe am Mittwoch geurteilt, hätten die Bedeutung der freien Meinungsäußerung unterschätzt und den Sinnzusammenhang nicht ausreichend gewürdigt. Die Beschwerdeführerin habe Naidoo ganz explizit im Zusammenhang der Reichsbürgerideologie die Weitergabe von antisemitischem Gedankengut unterstellt, woraus hervorgehe, dass sie ihn nicht als Vertreter eines Vernichtungs-Antisemitismus im Fahrwasser der NS-Ideologie bezeichnet habe. Man kann Naidoo demnach als Antisemiten bezeichnen mit dem gedanklichen Zusatz, dass er keiner der übelsten Sorte ist.

Kryptisch wirkt das Argument der Verfassungsrichter, es komme auf die von der Beschwerdeführerin behauptete strukturelle Nachweisbarkeit des Antisemitismus gar nicht an, weil dies keine Tatsachenbehauptung sei. Sondern was? Muss man nur das Wörtchen „strukturell“ hinzufügen, um sich jeder Verantwortung zu entziehen? Schaut man sich die beiden Referenztexte trotzdem an, dann ergibt sich ein gemischtes Bild. In „Marionetten“ bedient Naidoo Verschwörungsmythen und Reichsbürgerideologie, aber keine zweifelsfrei antisemitischen Klischees. Anders ist es mit der Wutbürgerhymne „Raus aus dem Reichstag“, in dem der ganze Lug und Trug, aus dem für Naidoo die Gesellschaft besteht, ganz ausdrücklich einem „Baron Totschild“ zugeschrieben werden. Dieser ist Teil eines korrupten Establishments, das Naidoo acht Jahre später im Marionetten-Song am liebsten in Fetzen reißen möchte. Wer so austeile, müsse auch einstecken, urteilen die Karlsruher Richter sinngemäß, oder, in höchstrichterlichen Worten: Er müsse „eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert“. Das schon, es rechtfertigt aber nicht jede Form von Kritik. Ein Antisemitismusvorwurf ist keine Meinung, die nicht weiter begründet werden muss. Auch der Antisemitismus gründet ja auf der Ansicht, ihn nicht belegen zu müssen.

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