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#So unterscheiden sich CDU und CSU in Steuerfragen

Während die CDU im Rahmen ihrer Arbeit am neuen Grundsatzprogramm noch an ihren Reformvorstellungen zur Steuerpolitik feilt, ist die CSU auf diesem Feld ein Stück weiter. Ihre Steuerkommission hat ihre Wünsche und Überzeugungen abschließend zu Papier gebracht. Auf sechs Seiten formuliert sie ihr Angebot – mit kräftigen Seitenhieben Richtung Ampel: „Schluss mit Zaudern und Hadern. Schluss mit Bazooka und Doppel-Wumms.“

Im Vergleich zu den Überlegungen der Schwesterpartei zeigt sich die CSU entschlossener, Belastungen der Steuerzahler abzubauen. Die CDU will die Mitte ebenfalls entlasten, auch mit Blick auf die Unternehmen ist man sich in der Einschätzung einig, dass ihre Steuersätze im internationalen Vergleich zu hoch sind. Aber die CDU kann sich für sehr hohe Einkommen auch eine „moderate“ Erhöhung der Einkommensteuer vorstellen, wenn der Solidaritätszuschlag entfällt. Das findet sich so nicht bei der CSU, auch wenn sie anders als früher auf ein apodiktisches Nein zu Steuererhöhungen verzichtet. Interessant sind zudem die unterschiedlichen Aussagen der ungleichen Schwestern zur Erbschaftsteuer.

Ran an den „Mittelstandsbauch“

Die CSU schreibt, „Leistung muss sich lohnen“. Bei der CDU heißt es, der „Mittelstandsbauch“ bestrafe Millionen Leistungsträgern in Deutschland. Die als Thesen formulierten Reformansätze für die Klausur der Parteispitze vor einem Monat spiegeln nach allem, was man hört, weiterhin den Stand der Debatte. Der progressive Tarif in der Einkommensteuer sorgt dafür, dass der Staat von jeder Gehaltserhöhung überdurchschnittlich profitiert. Das Existenzminimum (aktuell: 10.908 Euro) ist gänzlich unbelastet, der darüber liegende Teil des Einkommens wird mit jedem zusätzlichem Euro stärker belastet. Unten im Tarif (bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 Euro) ist die Progression besonders ausgeprägt, danach steigt die Grenzbelastung nicht mehr ganz so schnell. Auch wenn das in der grafischen Darstellung keinen runden Verlauf ergibt, wird dies gemeinhin als Mittelstandsbauch bezeichnet.

Die CDU plant folgendes Versprechen: „Wir wollen den Einkommensteuertarif spürbar abflachen und die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, deutlich erhöhen.“ Dem schließt sich die erwähnte Erhöhung für sehr hohe Einkommen an.

Die CSU will wie die CDU die Einkommensteuer vereinfachen. Sie bekennt sich zur Abschaffung der Ergänzungsabgabe und lehnt andere Verwendungen „strikt“ ab, ist also gegen einen Energie-, Gesundheit- oder Pflegesoli. Die steuerlichen Freibeträge will sie möglichst bündeln und an die Inflation koppeln, damit sie nicht durch die Geldentwertung ausgehöhlt werden. Aus diesem Grund befürwortet die CSU, den Einkommensteuertarif „auf Räder“ zu stellen.

Und die Erbschaftsteuer?

Weil Eigenheime in Bayern besonders teuer sind, lockt die CSU-Steuerkommission mit einem Freibetrag für Familien in der Grunderwerbsteuer, einmalig 500.000 Euro bei Selbstnutzung. Wegen der Baupreisentwicklung müssten die Freibeträge in der Erbschaftsteuer mindestens verdoppelt werden. Auch will sie Geschwister, Nichten und Neffen besser stellen. Generell will die CSU den Landesregierungen das Recht geben, „über die Höhe der Erbschaftsteuer bestimmen zu können, um Eigentum zu schützen“. Das Aufkommen stehe ohnehin den Ländern in voller Höhe zu, argumentiert sie. Das sind klassische CSU-Forderungen. Sie klagt deswegen in Karlsruhe. Am Freitag hat sie ihre länger angekündigte Klage gegen die geltende Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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