ZDF-Redakteur Andreas Halbach kritisiert eigenen Sender scharf

ZDF-Redakteur Andreas Halbach kritisiert eigenen Sender scharf

Für die Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte sich Andreas Halbach etwas vorgenommen. Bei der von der FDP-Landtagsfraktion auf die Tagesordnung gesetzten Beratung des Medienausschusses zum Medienstaatsvertrag bat er als Sachverständiger um Gehör. Denn er hat ein Anliegen, was die anstehende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrifft: „Nehmen Sie die innere Rundfunkfreiheit als notwendiges Modernisierungsziel in Ihre parlamentarischen Beratungen auf, und treffen Sie dazu noch verbindliche Regelungen“, forderte er die Abgeordneten auf. Warum sollte die „innere Rundfunkfreiheit“ eigens in den Staatsvertrag geschrieben werden? Versteht sie sich nicht von selbst? Das tut sie mitnichten, folgt man dem ZDF-Redakteur Halbach. Vor dem Landtag NRW nannte er Beispiele.

Interne Kritik ist offenbar gefährlich

Vier Punkte führte er an: Interne Kritik werde vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach außen hin zwar als Tugend bekundet, in Wahrheit aber nicht goutiert. So wisse er von einem WDR-Kollegen, dass dieser wegen kritischer Anmerkungen fristlos entlassen worden sei, beim ZDF sei ein Redakteur strafversetzt worden.

Aus seiner eigenen Erfahrung berichtete Halbach, der seit 23 Jahren beim ZDF ist und für das Magazin „frontal“ arbeitet, von drei Vorfällen. Im Rahmen der Berichterstattung zum Gebaren der damaligen, inzwischen fristlos gekündigten RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, die unter anderem einen Luxusdienstwagen mit Massagesitzen fuhr, sei im ZDF eine „Sprachregelung“ zur Motorisierung des Senderchefs Norbert Himmler ausgegeben worden: Der Intendant fahre einen Wagen, der pro Monat für 500 Euro geleast würde. Das erschien Halbach fragwürdig, da die Karosse einen Listenpreis von mehr als 150.000 Euro gehabt habe und für 500 Euro Leasing pro Monat nicht zu haben gewesen sei. Der Intendant, warnte der Redakteur intern, könne als „Markenbotschafter“ wahrgenommen werden. Eine Reaktion auf seine Bedenken bekam Halbach nach eigenen Angaben nicht.

„Recherchen gegen befreundete Sender nicht erwünscht“

Berichten über den RBB-Skandal sollte er auch nicht, wie er sagte. Obwohl er zu einem frühen Zeitpunkt exklusive Informationen gehabt habe, sei er abgewiesen worden. Zuerst mit dem Hinweis, das Thema interessiere nur Medienleute, dann mit der Bemerkung, „dass Recherchen gegen befreundete Sender nicht erwünscht seien“. Zum Thema Wohnungsnot habe er vom Beispiel einer jungen deutschen Familie berichten wollen, der, nach langer Wartezeit in einer verschimmelten Wohnung, eine neue Sozialwohnung zugesagt war. In letzter Minute habe das Sozialamt der Familie abgesagt, weil eine Flüchtlingsfamilie untergebracht werden musste. Dazu habe die betroffene Familie „Klartext“ gesprochen, doch seien im ZDF solche „Klartexte leider nicht erwünscht in der Berichterstattung“.

Das ZDF weist diese Kritik auf Anfrage der F.A.Z. zurück: „Recherchen zur Schlesinger-Affäre beim RBB wurden auf ihren Nachrichtenwert hin geprüft, aber nicht unterdrückt“, so der Sender. Das ZDF habe „regelmäßig zur RBB-Affäre berichtet. Interne ,Strafversetzungen‘ oder Entlassungen gab es nicht. Dass eine Berichterstattung zur Wohnungsnot ,gekippt‘ worden sei“, sei „ebenfalls unzutreffend. Der Beitrag ,Flüchtlingskrise steigert Wohnungsnot – Das Dilemma der Kommunen‘“ sei am 24. Oktober 2023 im ZDF-Magazin „frontal“ gesendet worden. „Eine Änderung am Beitrag war erfolgt, weil ein Sachverhalt bei der Recherche nicht ausreichend geprüft worden war.“ Zur Frage des Intendantendienstwagens äußerte sich das ZDF nicht.

Hat sich Halbach alles nur ausgedacht? Von wegen, sagt er auf Anfrage. Beim Schlesinger-Skandal sei er „im ZDF von Anfang an mit investigativen Themenvorschlägen Vorreiter“ gewesen. Ein auf seinen Recherchen basierender TV-Beitrag sei „nicht zugelassen“ worden. Stattdessen habe er verspätet einen „presseähnlichen Online-Artikel zu einem Nebenaspekt veröffentlichen“ dürfen. Die Frage aufzuwerfen, ob der Fall Schlesinger „die Gleichstellungsbewegung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ beschädige, sei auch unerwünscht gewesen.

Die „Strafversetzung“ habe es gegeben, ein Kollege sei „gegen seinen erklärten Willen einer anderen, nicht-investigativen Redaktion zugeordnet“ worden. Was den Bericht zu Wohnungsnot und Flüchtlingen angehe, habe er seine „journalistischen Sorgfaltspflichten“ vollständig eingehalten. Doch hätten der Redaktion „die von der betroffenen Familie vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen“ für die „gründlich recherchierte Verdachtsberichterstattung“ nicht gereicht.

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