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#Zoos liefern keine Steaks

Zoos liefern keine Steaks

Gerade ihre großen Patienten in Narkose zu versetzen ist für Veterinärmediziner in Zoologischen Gärten immer wieder ein heikles Unterfangen. Elefanten, Giraffen oder Gnus sind es nicht gewöhnt, festgehalten zu werden, und müssen deshalb aus sicherem Abstand anästhesiert werden. In solchen Situationen ist Geschick im Umgang mit dem Blasrohr oder dem Narkosegewehr gefragt – und das passende Betäubungsmittel.

Rebecca Hahn

Freie Autorin in der Wissenschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Ausgerechnet das neu geplante Tierarzneimittelgesetz droht jedoch zu verhindern, dass in deutschen Zoos die passenden Anästhetika zur Verfügung stehen. Ende dieser Woche soll der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesgesundheitsministeriums in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt werden. Würde das Tierarzneimittelgesetz so beschlossen, wie es derzeit vorgeschlagen wird, bedeutete dies einen bewusst in Kauf genommenen Rückschritt für den Tierschutz, kritisiert der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ).

Keine Präparate aus Nicht-EU-Staaten

Worum geht es? Bislang waren die Regelungen zu Tierarzneimitteln in Deutschland einfach ein Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes. Ab Anfang kommenden Jahres greift jedoch in der gesamten Europäischen Union eine einheitliche Tierarzneimittel-Verordnung, weshalb die Mitgliedsstaaten der EU ihre jeweiligen nationalen Rechtsrahmen nun anpassen müssen. In Deutschland soll daher der Umgang mit Medikamenten, die für Tiere bestimmt sind, fortan in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden, das die europäischen Vorschriften ergänzt. „Mit der Neuregelung werden alle nationalen gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln übersichtlich zusammengefasst“, sagt Silke Brandt, eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das erleichtere Tierhaltern, Tierärzten und Behörden die Anwendung der neuen Vorschriften.

Bald werden die Betäubungsmittel für Großtiere  knapp: Breitmaul-Nashorn unter Vollnarkose


Bald werden die Betäubungsmittel für Großtiere knapp: Breitmaul-Nashorn unter Vollnarkose
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Bild: Zoo Münster

Völlig übersehen wurden dabei aber offenbar die Zootierärzte. Die stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, weil schon seit ein paar Jahren keine Arzneimittel mehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden dürfen. Doch bei der großen Bandbreite an Tierarten, die in deutschen Zoos leben, werden immer wieder spezielle Präparate benötigt. „Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz sollte dieser Zustand endlich ein Ende finden“, sagt Jörg Junhold, VdZ-Präsident, Direktor des Leipziger Zoos und selbst Tierarzt. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf aber bliebe der Arzneimittel-Import aus Drittstaaten auch in Zukunft untersagt. Dabei werden unter anderem viele Narkosemittel für große Wildtiere nur außerhalb der EU hergestellt. „Schätzungsweise dreißig Prozent der Narkosen wären davon betroffen“, sagt Junhold. Elefanten zum Beispiel lassen sich nur mit einem Wirkstoff namens Etorphin schnell und wirksam in den Tiefschlaf versetzen, aber dieses Mittel wird in Südafrika produziert.

„Noch kursieren Restbestände von Narkosemitteln, mit denen sich die Zoos auch gegenseitig aushelfen“, sagt Jörg Junhold. „Aber die gehen zu Ende, und dann müsste in Zukunft auf eine schlechtere Narkose ausgewichen werden.“ Das könnte mit erheblichen Risiken für die tierischen Patienten einhergehen – und auch für das Zoopersonal, das plötzlich neben nur halb betäubten Großtieren im Gehege stehen könnte. Auf europäischer Ebene wird ab dem 1. Januar deshalb der sogenannte Therapienotstand anerkannt werden, wonach bei Arzneimitteln ohne Alternativen aus EU-Ländern doch auf Produkte aus Drittländern zurückgegriffen werden darf. In Deutschland soll diese Ausnahmeregelung nach dem Gesetzentwurf jedoch nicht greifen.

Geriatrika für Tiere sind nicht vorgesehen

Für die Zoos gibt es aber noch ein weiteres Problem: Einige Tierarten in ihrer Obhut gelten nach dem Entwurf als potentielle Lebensmittel, etwa Wisente, Yaks oder Bisons. Sie dürfen deshalb nur mit Präparaten behandelt werden, die für Nutztiere zugelassen sind. Manchen Zootieren, die ohnehin niemals auf irgendjemandes Teller landen würden, bleibt dadurch die für sie am besten geeignete Behandlung verwehrt. Altersleiden wie Arthrose zum Beispiel, wie sie bei Zootieren aufgrund ihres längeren Lebens häufiger auftreten, könnten dann nicht behandelt werden. Für Pferde und Kaninchen gibt es längst eine Ausnahmeregelung, mit der ihre Besitzer sie als „nichtlebensmittelliefernd“ einstufen lassen können. Für seltene, mit Nutztieren verwandte Tierarten in den Zoos gibt es diese Möglichkeit jedoch nicht.

Das sechs Wochen alte Gorillababy Mary aus dem Allwetterzoo in Münster in Westfalen liegt auf der Kinderintensivstation der Universitätsklinik, aufgenommen am 30.06.2007.


Das sechs Wochen alte Gorillababy Mary aus dem Allwetterzoo in Münster in Westfalen liegt auf der Kinderintensivstation der Universitätsklinik, aufgenommen am 30.06.2007.
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Bild: dpa

„Wir begrüßen das Ziel einer einheitlichen Gesetzgebung innerhalb der EU“, sagt Junhold. „Wenn es aber ganz konkret um Zoos geht, sind bestimmte Dinge nicht geregelt, die uns auf die Füße fallen.“ Das BMEL weist die Kritik zurück. Bei der Anpassung der nationalen arzneimittelrechtlichen Vorschriften sei die Einbeziehung externen Sachverstands wie üblich erfolgt, erklärt Silke Brandt. In den vergangenen Monaten seien konstruktive Beratungen zwischen den federführenden Ressorts und den tierärztlichen Verbänden, einschließlich des Verbands der Zootierärzte, geführt worden.

Jörg Junhold hat das anders erlebt. Trotz Stellungnahmen und Gesprächen mit Vertretern in den zuständigen Ausschüssen sei man immer wieder vertröstet worden: „Für mich ist das nur schwer erträglich. Jeder fordert Tierschutz, aber jetzt, wo es um Fachexpertise geht, werden wir nicht gehört.“ Die Vertreter der deutschen Zoos hoffen darauf, sich doch noch Gehör zu verschaffen. Falls nicht, wollen sie sich noch einmal an den Bundesrat wenden.

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