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#Zum Bankberater nur noch geimpft oder genesen

Zum Bankberater nur noch geimpft oder genesen

Wer wo und unter welchen Voraussetzungen reindarf, das hat sich im Zuge der Corona-Pandemie schon häufig geändert. 2 G, 3 G oder 2 G Plus? Das wird von Bundesland zu Bundesland und von Branche zu Branche derzeit unterschiedlich gehandhabt. Für ungeimpfte Bankkunden hängt es nun sogar von ihrer jeweiligen Hausbank ab, welche Dienstleistungen sie noch in Anspruch nehmen können und welche nicht. Eigentlich gelten Bankdienstleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu den Produkten des täglichen Bedarfs. Und ähnlich wie in Supermärkten und Apotheken sollten alle Kunden Zugang zu Bankfilialen haben, wenn sie eine medizinische Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten. Doch einige Kreditinstitute gehen nun über diese Regelungen hinaus.

Besonders strikt handhaben die Berliner Volksbank und die Berliner Sparkasse die Zugangsregeln zu ihren Zweigstellen für persönliche Beratungsgespräche. Beide Hauptstadt-Institute lassen für diese Termine nur noch geimpfte und genesene Kunden in ihre Filialen.

Die Volksbank schreibt dazu auf ihrer Homepage: „Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, erwarten wir, dass Sie die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen. Das Tragen einer medizinischen beziehungsweise FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht.“ Ein Sprecher der Berliner Sparkasse sagte auf Anfrage der F.A.Z.: „Für längere Beratungsgespräche hat die Berliner Sparkasse in der aktuellen Hochphase der Pandemie die 2-G-Regel eingeführt. Alternativ beraten wir unsere Kundinnen und Kunden aber auch gern online oder telefonisch.“

3 G gilt bei vielen Banken

Besonders weit verbreitet scheint diese strenge Zugangsregelung für Beratungsgespräche allerdings noch nicht zu sein. Zumindest in einer kurzen Umfrage unter mehreren Kreditinstituten im Land fand sich kein weiteres, das 2-G-Regeln eingeführt hat. Warum die beiden Berliner Institute besonders streng vorgehen, war von beiden Häusern am Dienstag nicht zu erfahren. Grundsätzlich gelten derzeit für Berliner Banken keine verschärften Regeln.

Gleichwohl gibt es einige Institute, die auch für den bloßen Zugang in die Filialen einen 3-G-Nachweis verlangen, also entweder über die vollständige Impfung, die Genesung oder einen aktuellen Negativtest. So schreibt die Volksbank Mittelhessen auf ihrer Homepage: „In unseren Filialen gilt die 3-G-Regel: Geimpft, Genesen oder Getestet. Wir garantieren, dass unsere Mitarbeiter geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte kommen Sie uns mit demselben Respekt entgegen.“ Bei der Berliner Volksbank heißt es etwas robuster für den Weg hinein: Beim Betreten unserer Räumlichkeiten setzen wir die Einhaltung der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) voraus.

Die Frankfurter Sparkasse führt am nächsten Montag die 3-G-Regel für „physische Beratungsgespräche“ ein, wie eine Sprecherin der F.A.Z. sagte. Die öffentlich-rechtlichen Institute tauschten sich derzeit intensiv zu dem Thema aus. „Das unterschiedliche Vorgehen liegt sicher auch daran, dass die Inzidenzen in den verschiedenen Regionen und Kommunen unterschiedlich hoch sind.“ Das wiederum beeinflusse die landesgesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die tatsächliche und gefühlte Bedrohungslage.

„Die Kunden sehen es entspannt“

Bei der Stadtsparkasse München gelten seit wenigen Tagen die 3-G-Regeln für Beratungsgespräche. Wenn Kunden einen Termin ausmachen, werden sie darauf hingewiesen, dass sie einen der drei Nachweise mitbringen müssen. Bislang sei diese Umstellung aber kaum aufgefallen, sagt ein Sprecher des Instituts. „Die Kunden sehen das offenbar recht entspannt. Viele fragen schon von sich aus, ob sie einen Nachweis mitbringen sollen. Und etliche unserer Kunden sind in München mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, in denen bereits seit Längerem 3 G gilt.“

Doch längst nicht alle Institute halten Zugangsbeschränkungen für die Filialen für notwendig. Ein Sprecher des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken sagte dazu: „Nach unserem Verständnis sind Banken Teil der Daseinsversorgung, also der kritischen Infrastruktur, sodass der Besuch einer Filiale auch mit FFP2-Maske möglich sein sollte.“ Ein Sprecher der Deutschen Bank, zu der auch die Postbank-Filialen zählen, sagte ebenfalls: „Unser Einlassverfahren für Kunden entspricht den Regeln in anderen Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung, wie etwa dem Lebensmitteleinzelhandel oder Apotheken. Dementsprechend sind unsere Kunden aufgefordert, FFP2-Masken zu tragen und die AHA-Regeln sowie Hygiene-Regeln einzuhalten.“ Und auch ein Commerzbank-Sprecher sagte: „Aktuell sind uns keine einschränkenden Vorgaben bekannt.“

Dass die Corona-Regeln eingehalten werden, sollen bei der Deutschen Bank und der Postbank die Mitarbeiter überprüfen, „sowie je nach Filialstandort zusätzlich vorhandenes Sicherheitspersonal“, wie der Sprecher sagt. „Zudem schauen wir zum Beispiel bei Beratungen darauf, diese möglichst nicht in geschlossenen oder zu kleinen Räumen stattfinden zu lassen.“ Darüber hinaus fänden seit Beginn der Pandemie ohnehin immer mehr Beratungen virtuell, also zum Beispiel per Video oder telefonisch statt.

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