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#Asta der Uni Frankfurt unterliegt vor Gericht

Asta der Uni Frankfurt unterliegt vor Gericht

Das Präsidium der Goethe-Universität hat den Asta weitgehend zu Recht für eine Reihe von allgemeinpolitischen Äußerungen gerügt. Zu diesem Schluss kommt das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Studentenvertreter hatten sich juristisch gegen eine 2018 erlassene Verfügung der damaligen Uni-Präsidentin Birgitta Wolff gewehrt. Darin war der Asta aufgefordert worden, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu unterlassen, vor allem solche, die als Aufrufe zur Gewalt verstanden werden könnten. Für Verstöße gegen diese Verfügung hatte die Uni-Leitung ein Ordnungsgeld von 4000 Euro angedroht.

Sascha Zoske

Die Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Studentenvertretung in einer Reihe von Fällen das ihr vom Hessischen Hochschulgesetz zugewiesene Aufgabengebiet deutlich überschritten habe. Das gelte besonders für die Unterstützung einer Demonstration „gegen Polizeiwillkür“ nach dem G-20-Gipfel in Hamburg 2017. Mit dem Teilen des Aufrufs auf der Facebook-Seite des Asta sei zudem das Neutralitätsgebot verletzt worden, das es erfordere, verschiedene Sichtweisen auf ein Thema zu berücksichtigen.

„Kein pluralistisches Meinungsbild geliefert“

Ebenfalls nicht vom hochschulpolitischen Mandat gedeckt gewesen seien unter anderem das Werben für die Veranstaltung „Raven gegen Polizeiwillkür“ 2017 und eine vom Studentenparlament beschlossene Resolution zur rechtsextremen Terrorgruppe NSU im Jahr 2018. Rechtswidrig seien überdies mehrere Beiträge in der Asta-Zeitung gewesen, etwa einer, in dem anonyme Autoren „Argumente gegen die Meinungsfreiheit“ angeführt hätten. Diese Artikel seien nicht ausreichend als Fremdbeiträge gekennzeichnet gewesen und hätten kein pluralistisches Meinungsbild geliefert.

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In dem Gerichtsbeschluss heißt es weiter, dass auch die Wiederholungsgefahr gegeben sei, die ein Einschreiten des Uni-Präsidiums rechtfertige. Bis zum Zeitpunkt des Urteils habe der Asta durch Äußerungen zur Protestbewegung in Hongkong, zur Corona-Krise und zu „Fridays for Future“ immer wieder deutlich gemacht, dass er die Beschränkung seines Mandats nicht akzeptieren wolle.

Anti-BDS-Resolution wird nicht beanstandet

Nicht zu beanstanden ist dagegen nach Ansicht der Richter eine Resolution gegen die Israel-Boykottkampagne BDS, da in diesem Zusammenhang konkrete hochschulpolitische Forderungen gestellt worden seien – etwa die Einrichtung eines weiteren Lehrstuhls zur Antisemitismusforschung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

Ob der Asta dies tun wird, wollte sein Vorsitzender Mathias Ochs am Dienstag noch nicht sagen. Zu juristischen Details werde man sich erst äußern, wenn die Urteilsbegründung vorliege. Ochs bezweifelte allerdings, dass das Urteil die nötige Klarheit darüber schaffe, welche politischen Äußerungen den Studentenvertretern künftig erlaubt seien. Schließlich habe das Uni-Präsidium konkrete hochschulpolitische Forderungen wie jene in der Anti-BDS-Resolution als „vorgeschoben“ bewertet.

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