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#„Goethe, Schiller, Wagner weggesperrt“

„Goethe, Schiller, Wagner weggesperrt“

Allein fünf Matthäus-Passionen seien in Madrid im März geplant, schimpft Kevin Conners von der Leinwand herunter. Und in Deutschland? Da würden „Goethe, Schiller, Wagner weggesperrt“, müssten freischaffende Künstler als Sprechstundenhilfen, im Lager oder der Bäckerei arbeiten, um über die Runden zu kommen. Millionen gingen als staatliche Hilfen in die Wirtschaft, Kleckerbeträge in die Kunst. Der aus Madrid zugeschaltete Sänger setzt an diesem Mittwoch den Ton, als die von ihm mitgegründete Initiative „Aufstehen für die Kunst“ in München auf einer Pressekonferenz die Ungleichbehandlung verschiedener Branchen beklagt. So zeigt der Sänger Christian Gerhaher auf Konzerne wie Lufthansa oder TUI „mit ihren Kreuzfahrtschiffen“, die mit Milliardenbeträgen unterstützt würden, während der Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke moniert, dass die „angeblich systemrelevanten Lieferketten“ der Autoindustrie kaum unterbrochen worden seien. Nicht zuletzt auch wegen „quarantänebefreiten Berufen“ wie denen der Fernfahrer, die zudem auch kaum getestet worden seien. Kein Wunder, meint der Sänger, „dass die Industrie wirtschaftlich so glänzend durch die Pandemie kommt“. Mehrfach wird er auf der Veranstaltung zudem darauf hinweisen, dass es ja sein Wirken war, das in Österreich im Mai 2020 zum Rücktritt der Kulturstaatssekretärin „wegen unzureichender Öffnungsmaßnahmen“ führte.

Karin Truscheit

Von den politischen Entscheidungsträgern fühlt sich die Initiative, die nach eigenen Angaben von zahlreichen Künstlern, Chören, Orchestern oder Musikverlagen unterstützt wird, im Stich gelassen. Zurückzuführen ist das laut Ausführungen der Sänger nicht zuletzt auf eine ausgeprägte „Kunstferne“ der Politik, von der man Salzburg- und Bayreuth-Fan Angela Merkel ausnimmt, nicht aber das Gros der Ministerpräsidenten. Abhilfe soll nun ein Eilantrag der Initiative vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof schaffen: Die – von der Politik verfügte – Ungleichbehandlung verschiedener Branchen im Lockdown sei weder mit dem Grundgesetz, noch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen vereinbar. Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit muss demnach ebenso wie die Religions- oder Versammlungsfreiheit gewertet – und daher wie diese auch im Lockdown gewährleistet werden.

Bedingungen, die schwerlich überall erfüllt werden können

Geplant war der Gang vors Gericht schon im Dezember, er wurde dann aber wegen der Ausrufung des Katastrophenfalls zurückgestellt. Jetzt, so führte es der Rechtsanwalt Wolfram Hertel aus, werde man die nächsten Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten Anfang März abwarten. Sollten demnach Theater, Museen und Opernhäuser in den Öffnungsplänen nicht angemessen bedacht werden, wird Klage eingereicht. Warum das gerade in Bayern geschehen soll, erklärt der Anwalt nicht zuletzt mit einer wissenschaftlichen Studie der TU München. In einem Pilotprojekt mit der Bayerischen Staatsoper mit fünfhundert Besuchern wurde das Infektionsrisiko untersucht. Das Fazit: Es wurde keine „erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit“ für das Publikum festgestellt.

Vorausgesetzt allerdings, dass Bedingungen erfüllt sind, die kaum für jede Region und jedes kulturelle Angebote gelten können: Zum einen wurden Inzidenz-Werte zwischen 35 und 100 je 100000 Einwohnern angenommen. Zum anderen ein Haus wie die Staatsoper untersucht, das nicht nur laut Studie über ein „elaboriertes Hygienekonzept“ (zum Beispiel Bestuhlung mit ausreichendem Abstand) verfügt, sondern auch über ein nicht minder elaboriertes Lüftungssystem (Frischluftaustausch von 60 Kubikmeter je Person und Stunde). Darüber hinaus – auch das wird bei der Entscheidung des Gerichts eine Rolle spielen – basieren die Ergebnisse der Studie auf Untersuchungen von September bis Ende Oktober 2020. Spätestens seitdem sind die Varianten des Virus als neue Unbekannte hinzugekommen. Doch auch die Varianten ändern laut Initiative nichts an dem positiven Ergebnis. „Die Sicherheitsvorkehrungen würden auch gegen die Mutanten schützen.“

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