Nachrichten

#Vergewaltigung mit Wolfsmaske: zwölf Jahre Freiheitsstrafe

Inhaltsverzeichnis

Vergewaltigung mit Wolfsmaske: zwölf Jahre Freiheitsstrafe

Der Mann sei „vorbereitet“ gewesen, befand das Gericht am Dienstag. Er habe am 25. Juni geplant, das Kind zu missbrauchen und daher auch die Wolfsmaske dabei gehabt. Zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Landgericht München I den 45 Jahre alten Angeklagten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Freiheitsstrafe sowie Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte sich zuvor im Plädoyer wegen verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Erkrankung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausgesprochen.

Die Tat vom 25. Juni 2019 hatte weit über die Grenzen Münchens hinaus schockiert: Am helllichten Tag hatte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte mit einer Wolfsmaske verkleidet ein elf Jahre altes Mädchen in einen Park in München verfolgt und es dort missbraucht. Laut Staatsanwaltschaft drohte er der Elfjährigen zudem, „ihre Familie zu töten“, wenn sie die Polizei rufe. Das Mädchen schaffte es nach dem Überfall jedoch noch aus eigener Kraft, nach Hause zu gehen und sich seiner Mutter anzuvertrauen, die die Polizei verständigte.

Der Mann, der vor Gericht als Beruf Elektriker angab, hatte die Tat durch eine Erklärung seines Anwalts weitgehend gestanden. Laut Anklage hatte er sich das Mädchen gezielt auf regelmäßigen Fahrten mit der S-Bahn ausgesucht: Diese S-Bahn-Strecke war für den Angeklagten der Weg von der Arbeit nach Hause, für das Kind war es der Heimweg von der Schule. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt im Maßregelvollzug untergebracht und hatte dort eine Lockerungsstufe bewilligt bekommen: Ihm wurde ein „Probewohnen“ in einer betreuten Wohngruppe zugestanden, die er – unbegleitet – verlassen durfte, um zur beaufsichtigten Arbeit in einem technischen Betrieb zu fahren.

Geplant, das Kind zu vergewaltigen

Auf einer dieser Fahrten sei er auf das Kind aufmerksam geworden und habe es auch fotografiert, heißt es in der Anklageschrift. Dann habe er geplant, das Kind zu vergewaltigen und sein Vorhaben am 25. Juni umgesetzt. Der Verteidiger hatte jedoch zu Prozessbeginn den Vorsatz zurückgewiesen: Es sei vielmehr an diesem Junitag ein „Mit-sich-Hadern“ gewesen, ob er es nun tun solle oder nicht. Auch habe sein Mandant an dem Tag gar nicht damit gerechnet, das Kind zu treffen. Somit habe er sich erst „kurz vor dem Aussteigen“ des Kindes an der Haltestelle zu der Tat entschieden. Dieser Version folgte das Gericht nicht.

Die Polizei präsentierte nach der Tat ein Vergleichsbild der Wolfsmaske.


Die Polizei präsentierte nach der Tat ein Vergleichsbild der Wolfsmaske.
:


Bild: dpa

Laut Anklage hat sich die Tat so ereignet: Als die S-Bahn am 25. Juni an der Haltestelle hielt, an der der Angeklagte eigentlich hätte aussteigen müssen, blieb er sitzen. Er stieg erst aus, als das Kind gegen 16.20 Uhr die Bahn verließ. Der Mann ging dem Kind hinterher, zog sich in einem kleinen Waldstück, das zum Heimweg gehört, die Wolfsmaske über und stellte sich vor das Kind. Er hielt der schreienden Elfjährigen den Mund zu, befahl ihr, still zu sein. Dann zwang er sie, sich in ein Gebüsch zu legen und vergewaltigte das Kind. Er ließ von dem Mädchen ab, als sich eine Passantin näherte.

Zwei Tage nach der Tat wurde der Mann an seinem Arbeitsplatz festgenommen: Die Ermittler hatten eine DNA-Spur gesichert und dieses Muster mit den Mustern verglichen, die in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts (BKA) gespeichert sind. Dass der Mann in der Datei des BKA mit seinem DNA-Muster gespeichert war, liegt an seiner Vorgeschichte. Laut Staatsanwaltschaft ist er seit 2007 entweder im Gefängnis oder dem Maßregelvollzug untergebracht. Schon als Jugendlicher habe er Straftaten begangen, danach kamen Sexualdelikte hinzu, unter anderem auch der sexuelle Missbrauch von Kindern.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!