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#So will die Ampel Großprojekte beschleunigen

So will die Ampel Großprojekte beschleunigen

Bis Großprojekte wie Windparks, Stromtrassen und Bahnstrecken genehmigt sind, vergeht in Deutschland viel zu viel Zeit. Da waren sich im Wahlkampf die Parteien einig. Doch wie schwierig es ist, hier substanziell etwas zu ändern, hat die große Koalition vorgemacht: Vier Planungsbeschleunigungsgesetze hat sie in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht, ohne durchschlagenden Erfolg.

Die künftige Ampel-Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr mehr gelingt. Schließlich steht die Energiewende auf dem Spiel, ein zentrales Versprechen. Die Ampel strebt an, zwei Prozent der Landesflächen für Windkraft auszuweisen, aber die Anlagen und Trassen müssen auch errichtet werden. Auf drei Seiten sind im Koalitionsvertrag die Vorhaben aufgeführt, mit denen die Ampel das erklärte Ziel erreichen will, die Verfahrensdauer für private und staatliche Investitionen „mindestens zu halbieren“.

„Die Planung muss von Anfang an sitzen“

Till Steffen von den Grünen erklärt den Ansatz so: „Die Planung muss von Anfang an sitzen. Wenn die Behörde keine Fehler macht, gibt es auch keine langen Gerichtsverfahren. Allein mit Gesetzen geht es nicht. Daran ist schon die letzte Regierung gescheitert.“ Steffen, früherer Justizsenator in Hamburg und außerdem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, war der stellvertretende Leiter der Arbeitsgruppe zur Planungsbeschleunigung.

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Ein Grund für die langen Verfahren sind die zahlreichen Klagen, die hierzulande gegen nahezu jedes Infrastrukturprojekt erhoben werden. Deshalb dreht sich die öffentliche Debatte vor allem um Möglichkeiten, den Rechtsschutz zu beschneiden. Doch damit kommt man nicht besonders weit, das Europarecht setzt hier enge Grenzen. SPD, Grüne und FDP setzen anders an: Sie wollen eine „frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung“ einführen. Die Idee ist, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung alle relevanten Anliegen kennt und berücksichtigen kann. In Schleswig-Holstein, wo Robert Habeck diesen Ansatz als damaliger grüner Umweltminister verfolgt hat, ging die Zahl der Klagen daraufhin signifikant zurück.

Die frühe Kommunikation mit Bürgern und Verbänden ist ein Aspekt der neuen „Planungskultur“, die sich die Ampel für die deutsche Verwaltung wünscht. Ein Bundesregierung kann aber nicht verordnen, dass Beamte künftig gedanklich flexibler werden. Vorgesehen ist stattdessen, die Behörden und Gerichte personell und technisch besser auszustatten; das Bundesverwaltungsgericht soll neue Senate bekommen. Das soll über einen „Pakt für Planungsbeschleunigung“ finanziert werden, von vier Milliarden Euro über zehn Jahre ist die Rede.

Ampel will kleine Lücke im Europarecht nutzen

Die Politik des Zuhörens und Einbindens ist auch bei der Ampel nicht grenzenlos. FDP und Grüne haben sich mit ihrer Forderung nach einer Präklusion durchgesetzt: Wenn ein Naturschutzverband oder die betroffene Öffentlichkeit in einem Verfahren zunächst in keiner Weise beteiligt ist, können die Einwände auch später nicht mehr vorgebracht werden. Das Europarecht lässt hier eine kleine Lücke, die die künftige Regierung nutzen will.

Für bestimmte Infrastrukturprojekte greift die Ampel auf das Mittel der Legalplanung zurück. Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke, etwa kritische Brücken, sollen künftig nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern per Gesetz beschlossen werden. In der Vergangenheit gab es mit diesem Ansatz Probleme: Deutschland wurde erst jüngst vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, weil den Bürgern gegen das Gesetz nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht offensteht. Darin sah das Gericht eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes.

Die Ampel will das Problem lösen, indem sie eine Normenkontrolle vor dem Bundesverwaltungsgericht schafft. Mehr Geschwindigkeiten in die normalen Verfahren will die Ampel unter anderem dadurch bringen, dass Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren enger verzahnt werden.

Eine häufige Hürde für Großprojekte ist auch der Artenschutz. Laut dem Koalitionsvertrag soll künftig eine Abwägung mit den Klimaschutzzielen möglich werden. Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von Strom aus erneuerbaren Energien, also der Bau von Windrädern, Solarparks und Stromtrassen, sollen per se im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt eine Ausnahme vom Artenschutz zu, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Ein Verstoß gegen den Artenschutz würde dann nicht mehr zwingend das Ende eines Projekts bedeuten.

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