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#Abends nicht mehr raus, oder?

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Abends nicht mehr raus, oder?

Seit Samstag gilt mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz die nächtliche Ausgangssperre. Die Regeln sind noch nicht bis ins Detail ausformuliert. Wir haben stichprobenartig nachgefragt, was zwischen dem Beginn der Ausgangssperre (je nach Ort um 21 oder 22 Uhr) und 24 Uhr noch erlaubt ist.

Fahrradfahren

Katrin Hummel

Katrin Hummel

Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

„Ob jemand das Fahrrad als Sportgerät nutzt oder nicht, das können Sie nicht wirklich unterscheiden. Wenn jemand sagt, Sport mache ich immer im Sakko oder mit Handtasche, dann mag das etwas spleenig sein, aber wer will das Gegenteil beweisen?“ (Matthias Hasberg, Sprecher der Stadt Leipzig)

„Ein Trikot ist nicht erforderlich, und ob man eine Handtasche dabeihat, ist auch unerheblich. Irgendwie muss man die Sache ja handhaben, und Radfahren ist körperliche Ertüchtigung.“ (Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde Hamburg)

„Bei uns ist jeglicher Sport nach 22 Uhr verboten und Einkaufen auch, weil die Läden um 20 Uhr schließen.“ (Oliver Barnert, Polizei München)

Gassi gehen

„Es ist kaum zu kontrollieren, ob die Leute ihren eigenen Hund ausführen oder einen fremden. Dazu müssten die ja ihren Steuerbescheid mit sich führen, das macht doch keiner.“ (Leipzig)

„Solange Sie alleine unterwegs sind, dürfen Sie einen Hund ausführen, egal, wem der gehört.“ (Hamburg)

„Für uns ist es unerheblich, wem der Hund gehört. Wenn der Hund ein Geschäft macht auf dem Rückweg von einem verlängerten Besuch bei Freunden, dann wäre das ja schon im Sinne des Tierschutzes. Wir sind ja keine Unmenschen, die jeden Verstoß sofort sanktionieren.“ (München)

„Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung. Wir fragen die Leute aber nicht regelhaft nach den Besitzverhältnissen an dem Hund, den sie ausführen.“ (Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln)

Kurz vor Beginn der Ausgangssperre am Samstag in Berlin.


Kurz vor Beginn der Ausgangssperre am Samstag in Berlin.
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Bild: dpa

Einkaufen

„Wenn jemand um 23 Uhr mit einer Kiste Bier rumläuft und erklärt, dass er vom Einkaufen kommt, obwohl die Läden um 22 Uhr geschlossen haben, dann weiß ich nicht, ob die Kollegen ihm das glauben. Aber um 22.15 Uhr – das wäre zumindest denkbar. Da ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich bei den Kollegen.“ (Leipzig)

„Man wird Ihnen kein Bußgeld aufbrummen, wenn Sie um 21 Uhr mit dem Auto vor dem Supermarkt losfahren und um 21.30 zu Hause ausladen und den Einkauf dann auch glaubhaft darlegen können.“ (Hamburg)

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