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#Ankläger fordern lebenslange Haft für Stephan E.

Ankläger fordern lebenslange Haft für Stephan E.

Im Prozess zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und zum versuchten Mord an dem Iraker Ahmed I. hält der Generalbundesanwalt den Hauptangeklagten Stephan E. wegen beider Taten für schuldig und hat beantragt, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Marlene Grunert

Zudem beantragten die Vertreter der Bundesanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die „tief eingeschliffene Ausländerfeindlichkeit“ des Angeklagten und dessen Bereitschaft, „schwere Gewalttaten“ zu begehen, machten ihn für die Allgemeinheit gefährlich, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag.

Der Mitangeklagte Markus H. hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord schuldig gemacht, hinzu kommt laut ihrer Einschätzung ein Verstoß gegen das Waffenrecht. Killmer beantragte für H. eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

In der Einleitung seines sechs Stunden dauernden Plädoyers hob der Oberstaatsanwalt die „historische, politische und gesellschaftliche Dimension“ der Ermordung Walter Lübckes hervor. Die Tat habe sich gegen einen „Vertreter dieses Staates“ gerichtet, der nun ein „Zeichen der Wehrhaftigkeit“ setzen müsse.

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