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#Anklage gegen Deutschen wegen Spionage für Russland

Anklage gegen Deutschen wegen Spionage für Russland

Was sich im Deutschen Bundestag zugetragen haben soll, hört sich an wie ein Agententhriller. Ein Mitarbeiter einer Firma, die im Auftrag des Parlaments elektrische Geräte überprüfte, soll Informationen über Liegenschaften des Bundestags an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben. Am Donnerstag hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben. Für das Verfahren ist das der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin zuständig.

Helene Bubrowski

Bekannt ist, dass der Beschuldigte mit dem Namen Jens F. als Mitarbeiter eines privaten Unternehmens die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten in den Gebäuden des Deutschen Bundestags vorgenommen hat. Um dieser Aufgabe nachzukommen, hatte er Zugriff auf PDF-Dateien mit den Grundrissen der Liegenschaften.

Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, sich spätestens im Zeitraum zwischen Ende Juli 2017 bis Anfang September 2017 „aus eigenem Antrieb“ dazu entschlossen zu haben, die Informationen über die Liegenschaften an russische Nachrichtendienste weiterzugeben. Hierfür soll er einen Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien angefertigt und ihn an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übersandt haben, der hauptamtlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig ist. Wie der Kontakt zum GRU-Mitarbeiter zustande kam und wie die Sache aufflog, ist bisher nicht bekannt.

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