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#ARD und ZDF verschenken Geld

ARD und ZDF verschenken Geld

Die Staatskanzleien der sechzehn Bundesländer haben gerade Post erhalten, die von einiger medienpolitischer Bedeutung ist. Man könnte auch sagen, sie ist ein Sprengsatz: Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat eine medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF eingereicht. Sie fordert die Landesregierungen auf, als Rechtsaufsicht der öffentlich-rechtlichen Sender tätig zu werden, weil diese ihre Inhalte „verschenken“, sich auf rechtswidrige Weise einen Vorteil gegenüber privat finanzierten Anbietern verschafften und diese daran hinderten, für ihre Rechte eine angemessene Vergütung zu erlangen. Auf diese Weise verstießen ARD und ZDF so gegen die Grundsätze des dualen Rundfunksystems.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Was die Corint Media damit meint, ist der Umstand, dass ARD und ZDF darauf verzichten, ihr Leistungsschutzrecht durchzusetzen. Dieses steht den Anstalten auf zweifache Weise zu: als Rundfunksender (Radio und Fernsehen) und als Anbieter presseähnlicher Angebote im Internet. Nach Paragraph 87 Urheberrechtsgesetz stehe ARD und ZDF das Leistungsschutzrecht für Sender zu. Das heißt, Dritte müssen für die Weiterleitung und Wiedergabe der Programme zahlen. Darauf verzichteten die Öffentlich-Rechtlichen aber in Hotels, Krankenhäusern, Wellness- und Sporteinrichtungen, ebenso in Senioren- und Pflegeheimen. Täten sie dies nicht, errechnet die Corint Media anhand der Lizenzeinnahmen, die sie für die von ihr vertretenen privaten Sender erzielt, flössen den Öffentlich-Rechtlichen jährlich 4,34 Millionen Euro zu. Ein weiterer Posten sei die massenhafte, öffentliche Wiedergabe von Programmen, etwa in Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten oder Gaststätten (Paragraph 22 Urheberrechtsgesetz). Hier könnten ARD und ZDF nach Berechnung der Corint Media pro Jahr mit Einnahmen von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro rechnen.

Der größte Posten aber, den die Corint Media aufmacht, betrifft das Internet. Hier müssten ARD und ZDF das Leistungsschutzrecht für Presseverleger – welches das Europäische Parlament beschlossen hat und das bis zum 7. Juni in nationales deutsches Recht überführt sein wird – für sich in Anspruch nehmen. Medienrechtlich werde ihr (erhebliches) Textangebot zwar zum Teil nicht als „presseähnlich“ bewertet, das ändere jedoch nichts an dem Recht auf Wahrnehmung der damit verbundenen Schutzrechte.

Diese brächten ARD und ZDF nach Berechnung der Corint Media zweistellige Millionenbeträge ein. Bei einem geschätzten Jahresumsatz von Google in Deutschland von sieben bis neun Milliarden Euro und einem taxierten Facebook-Deutschland-Umsatz von zwei bis vier Milliarden Euro jährlich sei mit Lizenzerlösen für den deutschen Gesamtmarkt zwischen 990 Millionen und 1,43 Milliarden Euro zu rechnen. Davon entfielen allein auf Seiten wie tagesschau.de und sportschau.de Lizenzerlöse zwischen 41,2 Millionen und 59,6 Millionen Euro – Geld, auf das ARD und ZDF verzichten.

Dadurch, argumentiert die Corint Media in der medienrechtlichen Beschwerde, die der F.A.Z. vorliegt, verschafften sich ARD und ZDF „nicht zu rechtfertigende Vorteile im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb mit den privaten Anbietern“. Sie erlangten durch das „Verschenken“ ihrer (durch den Rundfunkbeitrag finanzierten) Inhalte Reichweitenvorteile und behinderten die Privaten bei der Durchsetzung ihre Rechte. ARD und ZDF missbrauchten „die gesetzlich vorgegebene Gebührenfinanzierung, um sich zu Lasten der privaten Anbieter unberechtigte Vorteile beim Vertrieb ihre Inhalte zu verschaffen“. Und schließlich, führt die Corint Media in ihrer Beschwerde aus, verstießen die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihr Verhalten gegen das ihnen auferlegte Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf dessen Einhaltung die für den Rundfunkbeitrag zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) achtet.

Ein solches Verhalten, subsummiert die Corint Media, sei „mit den Grundsätzen der dualen Rundfunkordnung unvereinbar“ und könne „nicht hingenommen werden“. Die Landesregierungen seien aufgefordert als Rechtsaufsicht Abhilfe zu schaffen und „entsprechende Aufsichtsverfahren einzuleiten.

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