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#Auf der Straße zerschmettert

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Auf der Straße zerschmettert

Der Angeklagte schlägt sich an die breite Brust, nimmt die FFP2-Maske ab und sagt, er bekomme irgendwie schwer Luft. Zuvor war der bullige Mann mit den ausrasierten Seitenpartien an seinem Kopf immer wieder zusammengezuckt, als die Anklage verlesen wurde. Nach einer von der Verteidigung erbetenen Unterbrechung bekommt Victor-Friedrich B. eine Tablette gereicht – gegen seine Angststörung. „Geht es Ihnen jetzt besser?“, fragt die Vorsitzende Richterin. B. nickt. Detailliert wird er später in einer von der Verteidigung vorgetragenen Erklärung auf seine Suizidgedanken, auf zwei Wochen in einer videoüberwachten Zelle, Antidepressiva, Seelsorge und psychologische Betreuung verweisen. Seine Ausführungen stehen im krassen Gegensatz zu dem Verhalten, das die Staatsanwaltschaft ihm zur Last legt. Eine Rücksichtslosigkeit, die laut Anklage am 15. November 2019 zu dem Mord an einem 14 Jahre alten Schüler und mehrfachem Mordversuch geführt hat.

Karin Truscheit

Am Abend des 15. Novembers 2019 machte B., der sich seit Dienstag vor dem Landgericht München I verantworten muss, zunächst eine Spritztour mit einem Freund durch München. B., 35 Jahre alt, von Beruf Lagerist, habe dem Freund, so lässt er es vortragen, sein Auto zeigen wollen: einen schwarzen BMW 135iS Coupé mit 306 PS. Bei seinem Freund habe er auch heimlich Kokain geschnupft und Bier getrunken. Erst am Morgen hatte B. jedoch beim Arzt einen Urintest machen müssen. Denn er war nach Rauschgiftdelikten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden: Er musste also regelmäßige Tests machen, da Rauschgiftkonsum ein Verstoß gegen die Bewährungsauflage war – gegen die er laut Staatsanwaltschaft bereits „beharrlich“ verstoßen hatte.

Nach der Tour mit dem Freund wollte B. dann zu seiner Freundin fahren, im Auto hatte er zudem laut Staatsanwaltschaft rund zwei Gramm Marihuana. Auf dem Weg zu seiner Freundin wendete er – verbotswidrig – auf der Landsberger Straße. Eine Polizeistreife beobachtete das Wendemanöver gegen 23.20 Uhr und fuhr mit Anhaltesignal hinter ihm her. Als B. den Streifenwagen bemerkte, habe er Gas gegeben und sei bewusst in die Fürstenrieder Straße und in den Gegenverkehr abgebogen – „um das Polizeiauto abzuschütteln“. Denn laut Anklage fürchtete der Angeklagte, dass eine Kontrolle durch die Polizei ihn seine Bewährung kosten könnte.

Eine rücksichtslose Fahrt

Was folgte, war eine rücksichtslose Fahrt des Angeklagten mit rund 120 Kilometern in der Stunde im Gegenverkehr auf der mittleren Fahrspur. Die Polizei fuhr ihm mit Blaulicht und Martinshorn hinterher – der Staatsanwaltschaft zufolge, um die anderen Fahrer zu warnen. Der Abstand habe sich jedoch vergrößert, da die Polizei nicht mit dieser hohen Geschwindigkeit „fahren konnte und wollte“.

Mehrere Autos kamen dem Angeklagten dabei entgegen, sie hielten an, um ihm ausweichen zu können. Als B. einen zweiten Polizeiwagen bemerkte, der sich an der Verfolgung beteiligte, sei er noch schneller gefahren – auch über eine Kreuzung, so die Staatsanwaltschaft. Dass bei seiner Fahrweise „ohne jegliches Abbremsen“ das von ihm gelenkte Fahrzeug „eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte“, habe B. „billigend in Kauf genommen“.

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