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#Aus dem Hochrisikogebiet nach Deutschland

Aus dem Hochrisikogebiet nach Deutschland

Seit Sonntag hat die Bundesregierung die Tschechische Republik als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Dort wurden am Wochenende 462 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen verzeichnet, mehr als viermal so viel wie in Deutschland. Die Tschechische Republik ist zurzeit das einzige Nachbarland, das als Infektions-Hochrisikogebiet gilt; für die zahlreichen Grenzpendler insbesondere in Sachsen und Bayern bringt das zum Teil erheblichen Mehraufwand mit sich.

Stefan Locke

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Wie alle Einreisenden aus Hochrisikogebieten müssen auch sie beim Grenzübertritt nun ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Tagespendler müssen sich demnach alle zwei Tage auf das Coronavirus testen lassen, während bisher ein Test pro Woche ausreichend war.

Dem Landratsamt im bayerischen Wunsiedel zufolge hätten die Teststationen an der deutsch-tschechischen Grenze bereits Testkapazität und Personal aufgestockt, berichtet der Bayerische Rundfunk. Man rechne trotz wochentäglich 1500 Pendlern allein in dem Landkreis nicht mit erheblich längeren Wartezeiten.

Zwei Tests pro Woche für Berufspendler

Sachsens Regierung wiederum hatte schon am Samstag Ausnahmen für Berufspendler erlassen. Demnach müssen sich Menschen, die aus der Tschechischen Republik zur Arbeit in den Freistaat einreisen, ab sofort zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen. Der Test sei auch nach der Einreise möglich, müsse aber zwingend vor Arbeitsbeginn abgeschlossen sein. Zudem müssen Pendler beim Grenzübertritt ihren Arbeitsvertrag ebenso wie etwaige Testergebnisse mit sich führen, wobei die sächsischen Behörden auch tschechische Schnelltests anerkennen.

Ziel der Sonderregelung sei es, größtmögliche Sicherheit vor einer Einschleppung des Virus zu gewährleisten und zugleich Grenzpendlern die erforderliche Mobilität zu erlauben, teilte Sachsens Gesundheitsministerium mit. Die Landesregierung begründete die Ausnahme mit der hohen Zahl an tschechischen Grenzpendlern, auf die sowohl zahlreiche Mittelständler als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens im Freistaat angewiesen seien.

So arbeiteten mehrere hundert Ärzte und Tausende Pflegekräfte aus dem Nachbarland in sächsischen Krankenhäusern sowie Senioren- und Pflegeheimen. Insgesamt pendelten täglich mehr als 10.000 Menschen zum Arbeiten aus der Tschechischen Republik nach Sachsen.

Aufregung unter Sachsens Arbeitgebern

Schon im Frühjahr hatte die damals von Prag kurzfristig und einseitig initiierte Grenzschließung Aufregung unter Sachsens Arbeitgebern hervorgerufen. Die Regierung in Dresden reagierte mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Euro täglich für Pendler, die für die Zeit der geschlossenen Grenze in Sachsen blieben. Einen Tag vor dem Inkrafttreten nahm die tschechische Regierung die restriktive Regelung allerdings zurück.

Die Erfahrungen des Frühjahres waren dann im Herbst maßgeblich dafür, die Grenzen offen zu halten, was wiederum mutmaßlich zur Ausbreitung des Coronavirus in den sächsisch-bayerischen Grenzgebieten zur Tschechischen Republik beigetragen hat – nicht nur durch Berufspendler, sondern auch durch Tagesausflügler und Touristen.

Im Oktober hatte die Tschechische Republik mit mehr als 800 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen eine der höchsten Inzidenzen weltweit – ein Wert, den das Land Anfang Januar abermals verzeichnete, woraufhin Prag abermals das öffentliche Leben weitgehend stilllegte. Als weitere Hochrisikogebiete gelten seit Sonntag in Europa die baltischen Staaten, die Länder auf dem Balkan sowie Spanien und Portugal.

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