Inhaltsverzeichnis
„Basay-Yildiz glaubt nicht an Einzeltäter-Theorie“
Am Ende waren es eine Schach-Plattform und sprachwissenschaftliche Gutachten, die Alexander M. aus Sicht der Ermittler überführt haben. M., ein arbeitsloser Berliner, der schon in der Vergangenheit dadurch aufgefallen war, weil er einen Würzburger Anwalt bedrohte, der einen Flüchtling vertrat. Ein durchaus „eloquentes Auftreten“ soll er haben. Es falle ihm leicht, so heißt es aus dem Kreis der Ermittler, andere zu täuschen. Zum Beispiel vorzugeben, er sei Bediensteter von offiziellen Behörden. Das soll auch in diesem Fall seine Masche gewesen sein.
Unter einer Legende rief er in Polizeidienststellen und wohl auch in anderen Behörden an und holte Auskünfte über seine Opfer ein. Dazu gehörten die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die Linken-Politikerin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Dann schrieb er ihnen Drohbriefe, unterzeichnet mit NSU 2.0. Die Sprache war derb. Beleidigungen wie „Türkensau“, „Scheißtürken“, „Volksschädling“, Kümmelhändler“, „hirntoter Scheißdöner“ und „Abfallprodukte“ standen in den Schreiben. Gedroht wurde unter anderem mit „Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden. Unterschrieben waren die Schreiben mit „Heil Hitler“ oder „SS-Obersturmbannführer“.
Unbeantwortete Fragen
Bereits im Mai, als der Dreiundfünfzigjährige in seiner Berliner Wohnung festgenommen worden war, hatten die Ermittler der „AG 211“ keinen Zweifel daran gelassen, dass sie den Beschuldigten für den Täter halten. Und zwar für den alleinigen Urheber der Drohbriefe. Die Polizei, so hieß es damals, sehe man „rehabilitiert“. So heißt es nun auch in der Anklageerhebung, dass man davon ausgehe, dass der Beschuldigte alleine gehandelt hat. „Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten in strafrechtlich relevanter Weise an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich nicht bestätigt“, sagte eine Sprecher. Aus dem Innenministerium heißt es, hessische Polizisten seien „zu keinem Zeitpunkt Absender oder Tatbeteiligte“ gewesen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass sie unbewusst bei der Beschaffung der Daten involviert gewesen seien. Möglicherweise werde sich niemals klären lassen, welche Rolle die Abfragen in den Polizeirevieren tatsächlich gespielt haben.
Werktags um 6.30 Uhr
Die Anklage folgt nun der Theorie der Ermittler: Alexander M. hat unter einer Legende im August 2018 auch im 1. Polizeirevier angerufen, um die Daten der Anwältin Seda Basay-Yildiz sowie ihrer gesamten Familie abzufragen. Etwa zehn Minuten dauerte die Abfrage. Das konnte später rekonstruiert werden. Wer auch immer den mutmaßlichen Fake-Anruf entgegen nahm – stutzig, dass eine ganze Familie der auch damals schon durch den NSU-Prozess bekannten Anwältin samt Kleinkind abgefragt wurde, wurde der Beamte oder die Beamtin nicht. Die Ermittler der „AG 211“ im hessischen Landeskriminalamt hatten ihre Kollegen damals als „Opfer“ bezeichnet, gleich dem eines Betrugs.
Weiterhin Aufklärung darüber fordert Seda Basay-Yildiz, die am Donnerstag, nachdem die Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung berichtete, der F.A.Z. sagte, sie rechne zwar nicht mehr damit, dass jemals alle Details zu den Drohbriefen und seiner Entstehung ans Licht kämen. Aber sie glaube nicht daran, dass Alexander M. allein gehandelt habe. So gebe es noch zwei konkrete Fragen, die unbeantwortet geblieben seien. Zum einen, wie es sein könne, dass ihre neue Adresse, die nach dem Umzug mit einem Sperrvermerk versehen war, in Umlauf geraten konnte. Zum anderen ist für sie die Rolle des 1. Frankfurter Polizeireviers für sie noch immer nicht ausermittelt. Sie frage sich, wie es sein könne, dass dort eine derart umfangreiche Abfrage getätigt werde, angeblich von „außen“, und keiner erinnere sich. Später werde ausgerechnet in diesem Revier eine rechtsextreme Chatgruppe ausgemacht.
Jedes Wort hinterließ Spuren
Alexander M. unterdessen schweigt. Von ihm wird mutmaßlich nichts zu erfahren sein, wie genau er vorgegangen ist und im Detail an die Daten gelangte. Dem Vernehmen nach gibt es zwar einige Verbindungsdaten, die belegen, welche Anrufe er getätigt habe. Aber zum 1. Revier hätten keine Telefondaten mehr rekonstruiert werden können, so Ermittler. Bis jetzt kann sich keiner der Beamten an einen entsprechenden Anruf erinnern. Nach der Festnahme von Alexander M. hatten die Ermittler noch gehofft, jemand würde sich noch melden.
Die Staatsanwaltschaft hingegen habe eine „Zeit intensivster Ermittlungen“ hinter sich, wie es in der Behörde heißt. Der Fall habe „hohe Priorität“, hatte es stets geheißen. Der zuständige Oberstaatsanwalt, Sinan Akdogan, sagte noch im Sommer, die Ermittler schonten sich nicht. Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, die als Sprecherin der Behörde am Donnerstag die Anklageerhebung verkündete, betonte abermals, man habe „alles getan, was die Strafprozessordnung hergegeben hat“. Es seien schwierige Ermittlungen gewesen. Der Verfasser der Drohbriefe habe es über einen langen Zeitraum geschafft, dass man ihm nicht auf die Schliche kam. Unter anderem verschickte er die Schreiben über verschlüsselte Anbieter. Doch seine „eigentümliche Sprache“ habe ihn schließlich verraten. Er habe das Internet rege genutzt. Jedes Wort hinterließ Spuren.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.
