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#Bis zu 2600 Euro mehr im Jahr

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Bis zu 2600 Euro mehr im Jahr

Die Bescherung der Steuerzahler ist erst eine Woche nach Heiligabend. Zum Jahreswechsel profitieren sie von mehreren Rechtsänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten – mit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags als mit Abstand wichtigster Einzelmaßnahme: 90 Prozent der bisherigen Zahler sollen von der Last befreit werden, 6,5 Prozent zumindest teilweise. Wie Berechnungen des Steuerfachmanns Frank Hechtner für die F.A.Z. zeigen, sind die Entlastungen durch den Fiskus durch die Bank höher als die Belastungen durch diverse Änderungen in den Sozialversicherungen.

Manfred Schäfers

„Ein wesentlicher Teil der Entlastung entsteht durch die Rückführung des Solidaritätszuschlags“, erläutert der Ökonom. Es wäre nach seinen Worten wünschenswert, wenn die Politik im nächsten Jahr eine tragfähige Lösung findet, wie es mit dem Solidaritätszuschlag weitergeht. „Ob komplette Abschaffung, Integration oder weiteres Abschmelzen, ist vornehmlich eine politische Entscheidung, diese sollte aber endlich getroffen werden“, sagte er.

Ein kinderloser Single kann nach seinen Zahlen in der Spitze rund 1050 Euro im Jahr mehr einstreichen, das ist bei einem Bruttoeinkommen von 6000 Euro im Monat der Fall. Eine Alleinerziehende mit einem Kind und 7000 Euro im Monat profitiert in dieser Gruppe dem Tableau zufolge am stärksten, sie verfügt nächstes Jahr über 1212 Euro mehr. Sehr gut verdienende Eltern mit zwei Kindern können sogar auf bis zu 2600 Euro mehr hoffen (Kombination aus 9500 Euro und 4000 Euro im Monat).

Kindergelderhöhung zu Neujahr

Dass Gutverdiener überdurchschnittlich abschneiden, liegt an der mit dem Einkommen steigenden Belastung durch den Solidaritätszuschlag – entsprechend gibt es nun eine progressive Entlastung durch den Soli-Wegfall. Doch dieser Zusammenhang gilt nur bis zu einem bestimmten Einkommen, weil die Entlastung gedeckelt wurde. Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand, Kindern und anderen individuellen Faktoren ab. Für Singles ohne Kinder gilt, dass bis zu monatlich 6205 Euro (also 74.460 im Jahr) künftig kein Solidaritätszuschlag mehr anfällt, wie der Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sagt. Bis zu einem Monatseinkommen von 9165 Euro wirke er dann nicht mehr in voller Höhe (Gleitzone). Dann greife wieder der volle Zuschlag von 5,5 Prozent. Bei einem Ehepaar mit nur einem Verdiener und zwei Kindern fällt den Angaben zufolge bis zu 12 843 Euro brutto im Monat oder 154 116 Euro im Jahr nächstes Jahr kein Solidaritätszuschlag mehr an. Die Gleitzone reicht in dem Fall bis 18.613 Euro im Monat oder 223.356 Euro im Jahr. Erst danach wirkt sich der Soli wieder voll aus.

Über die Teilabschaffung des Soli hinaus gibt es einige weitere Änderungen zum Jahreswechsel: Der Grundfreibetrag steigt um 336 Euro auf 9744 Euro, die übrigen Tarifeckwerte erhöhen sich um etwa 1,52 Prozent gegenüber diesem Jahr. Mit den Preisen steigende Löhne sollen auf diese Weise von der sonst mit dem progressiven Steuertarif drohenden Mehrbelastung verschont bleiben (Entschärfung der sogenannten kalten Progression). Zudem gibt es höhere Freibeträge für Kinder, zum einen für das sachliche Existenzminimum, zum anderen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. „Damit ergibt sich eine Erhöhung von insgesamt 288 Euro pro Kind und Elternteil gegenüber 2020 (plus 576 Euro bei Zusammenveranlagung)“, erläutert Steuerexperte Hechtner, der in dem Zusammenhang hervorhebt, dass der Kinderfreibetrag damit über dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaß liegt. Auch beim Kindergeld zeigte sich die Koalition großzügig. Das Kindergeld steigt zu Neujahr um jeweils 15 Euro je Monat und Kind. Diese Erhöhung orientiere sich an den Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag und liege damit deutlich über dem, was rechtlich zwingend gewesen wäre, meinte er.

Weitere Anpassungen folgen aus dem Übergang zur nachgelagerten Renten-Besteuerung. Die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden 2021 zu 92 Prozent berücksichtigt, das heißt bei der Besteuerung verschont. Parallel steigt für jene, die nächstes Jahr in den Ruhestand gehen, der Anteil der Rente, der besteuert wird (81 Prozent wird bei ihnen steuerpflichtig, das ist 1 Prozentpunkt mehr als beim Rentenjahrgang 2020). Bei den Sozialversicherungen steigt zum einen der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent, zum anderen werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Wer entsprechend viel verdient, muss auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge abführen.

Die steuerlichen Entlastungen sind größer als die Mehrbelastungen aus den Sozialversicherungen – das wären sie sogar ohne die schon Ende 2019 beschlossene Teilabschaffung der Zusatzsteuer. Einzige Ausnahme ist nach den Zahlen von Hechtner der Extremfall eines Singles ohne Kinder, der 1000 Euro brutto im Monat verdient. Er hat 2021 den Berechnungen zufolge 8 Euro weniger im Jahr zur Verfügung als 2020. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn und 26 Stunden in der Woche kommt man etwa auf dieses Einkommen. Jeder, der voll arbeitet, verdient also mehr. Wer nur 1000 Euro im Monat selbst erwirtschaftet, kann auf andere Leistungen des Staates hoffen. Doch Einkommensersatzleistungen, Transferleistungen oder Sozialhilfen hat Hechtner nicht berücksichtigt, die Kirchensteuer übrigens auch nicht.

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