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#Bayern will Corona-Einschränkungen auch in Wohnungen durchsetzen

Bayern will Corona-Einschränkungen auch in Wohnungen durchsetzen

Bayern will die von Bund und Ländern beschlossenen Kontakteinschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch in Privatwohnungen durchsetzen. „Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen“, beschloss das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag in München.

Durchsetzen solle die Polizei das Verbot von größeren Treffen in Wohnungen auf die gleiche Weise, wie sie gegen Ruhestörungen vorgehe, sagte Söder. „Dann können die Nachbarn entsprechende Hinweise geben, und dann kommt die Polizei.“ Diese werde die Betreffenden zunächst auffordern, sich anders zu verhalten.

Privater Raum soll geschützt bleiben

Neue Befugnisse räumt Bayern den Behörden zur Sanktionierung nicht ein. Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wohnung dürfe die Polizei diese nicht betreten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann auf der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. „Es sei denn, es findet eine Anzeige statt durch jemanden, der sagt, da ist eine Party oder ähnliches, dann hat die Polizei ihre Befugnisse.“

In Leserkommentaren auf Online-Medienseiten wurde dies als Aufruf zur Denunziation bewertet. Herrmann erklärte daraufhin am Nachmittag: „Bayern setzt bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Kontaktbeschränkung in Privatwohnungen nicht im Geringsten auf Hinweise und Anzeigen von Nachbarn. Alle anderen Interpretationen sind falsch und unseriös.“ Der private Raum bleibe unverändert verfassungsrechtlich geschützt.

Bayern will den Katastrophenfall ausrufen

Söder bezeichnete die Kontaktbeschränkungen in Privatwohnungen und andere Vorschriften in der bayerischen Landesverordnung als Umsetzung der Vereinbarung, die die Ministerpräsidenten am Mittwoch gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatten. „Wir haben den Beschluss von gestern eins zu eins übernommen“, sagte der CSU-Chef. In dem Beschluss heißt es: „Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist (…) nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.“ Ergänzend wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass „darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen“ inakzeptabel seien.

Um die Gesundheitseinrichtungen und Behörden bei der Bekämpfung der Pandemie besser koordinieren zu können, will Bayern den Katastrophenfall ausrufen. Das werde bei dem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen voraussichtlich in der kommenden Woche geschehen, sagte Söder.

Lauterbach: „Große Gruppen ein No-Go“

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat eine Durchsetzung der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum gefordert. „Große Gruppen im privaten Raum sind ein No-Go“, sagte er am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Natürlich gelte die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ nach Artikel 13 Grundgesetz. „Diese stellt niemand infrage – auch ich nicht“, betonte Lauterbach. „Es muss aber auch klar sein: Jetzt ist nicht die Zeit, in größeren Gruppen zu feiern – nicht im Restaurant, nicht im Club und auch nicht in den Wohnungen.“

Er sagte: „Die Rückverfolgungen werden dadurch unmöglich gemacht, und die Unterbrechung der zweiten Welle wird verhindert.“ Das Ziel sei klar: „Den exponentiellen Anstieg von Infizierten, Erkrankten und Toten bremsen.“ Der Weg dazu sei auch klar: „Wir alle müssen unsere Kontakte massiv reduzieren.“ Im Frühling habe das geklappt. „Alle
haben mitgemacht. Das müssen wir wiederholen.“

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