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#Bei Vergesellschaftung gibt es noch Fallstricke




Berlins Bausenator sieht das Thema Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nach wie vor skeptisch. Und das nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten.

Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler sieht noch erhebliche Schwierigkeiten auf dem Weg zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. „Wenn es so einfach wäre, hätten die Initiatoren das Gesetz auch selber erarbeiten und zur Abstimmung stellen können. Das haben sie aus für mich nachvollziehbaren Gründen nicht gemacht“, sagte der SPD-Politiker dem „Tagesspiegel“ (Montag) mit Blick auf die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die den erfolgreichen Volksentscheid durchgesetzt hatte. „Es hat aber auch niemand etwas davon, wenn wir jetzt schnell ein Gesetz erarbeiten, das dann von einem Gericht vom Tisch gefegt wird.“

Es sei gut, dass der von der Expertenkommission zu dem Thema am vergangenen Mittwoch vorgelegte Abschlussbericht darstelle, worauf Vergesellschaftung abziele und welche Anforderungen damit verbunden seien, ergänzte Gaebler. „Das zeigt, dass es nicht so einfach wird, ein Gesetz zu erarbeiten, dass da durchaus noch Fallstricke sind.“

Gaebler hat erhebliche Bedenken: „Es hört sich natürlich charmant an, wenn man nochmal circa 240.000 Wohnungen in den landeseigenen Bestand bekäme, indem man sie vergesellschaftet“, sagte er. „Die andere Seite ist: Was kostet das eigentlich? Welche finanziellen Risiken übernehmen das Land Berlin und damit die Steuerzahler?“

Es gebe auch einen politischen Preis: „Der Anreiz für die private Wohnungswirtschaft, noch Wohnungen zu bauen, sinkt deutlich. Jedenfalls sofern es sich um Unternehmen handelt, die mehr als 3000 Wohnungen haben.“ Gaebler bezweifelt außerdem das Argument der Befürworter, durch Vergesellschaftung lasse sich die deutliche Mietensteigerung der vergangenen Jahre bremsen: „Es gibt keinen echten Mietmarkt mehr, weil das Angebot viel zu gering ist und die Nachfrage wächst. Dadurch steigen der Preis und der Druck auf die Mieterinnen und Mieter“, sagte er.

Eine Vergesellschaftung großer Bestände hebele diesen Marktmechanismus nicht aus. „Wir haben 1,6 Millionen Mietwohnungen in der Stadt. Von der Vergesellschaftung wären, wie gesagt, nur etwas mehr als 200.000 Wohnungen betroffen. Das ist also kein Allheilmittel.“

Ein Gesetz zur Umsetzung der Vergesellschaftung gehe der Senat zunächst nicht an, sagte Gaebler, der das am vergangenen Mittwoch in der RBB-„Abendschau“ in Aussicht gestellt hatte. „Das war vom Wording her etwas missverständlich“, räumte er ein. Zunächst werde es nur ein Rahmengesetz geben. Parallel werde aber an einer Untersetzung für die konkrete Anwendung gearbeitet. „Ob das dann ein eigenes Gesetz wird oder wir es im Rahmengesetz gleich mitmachen, wird man sehen.“

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