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#Bekommt die Bahn zu viel Unterstützung?

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Bekommt die Bahn zu viel Unterstützung?

In den Kalkulationen der Deutschen Bahn haben die fünf Milliarden Euro, die ihr die Politik als Hilfe in Corona-Zeiten versprochen hat, in Anbetracht der Milliardenverluste in diesem Jahr einen festen Platz. Das Geld, mit dem der Bund das Eigenkapital des Konzerns aufstocken will, kann jedoch erst fließen, wenn die EU-Kommission die Nothilfe nicht als unerlaubte Beihilfe wertet. Bis Silvester ist nicht mehr mit einer Brüsseler Entscheidung zu rechnen, da sich die Gespräche schwierig gestalten. Und eigentlich sind es erst Vorgespräche, denn einen formalen Antrag hat die Bundesregierung noch gar nicht gestellt – vor allem um wegen der kurzen Fristen nicht unter Zeitdruck zu geraten. In Brüssel wird gemunkelt, EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wolle Zuschüsse für die Deutsche Bahn nur unter Auflagen genehmigen. Die Bahn-Konkurrenten hierzulande warnen vor einer Bevorzugung des bundeseigenen Konzerns.

Kerstin Schwenn

Damit nicht genug. Gegenwind kommt jetzt auch von der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät. Sie zeigt zwar Verständnis für den Impuls der Politik, in schwierigen Corona-Zeiten die Schiene zu stärken, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Sie warnt aber: „Die geplante Eigenkapitalerhöhung der Bahn kann zu einer Schädigung des Wettbewerbs führen.“ Der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling sagte der F.A.Z.: „Während die Corona-Hilfen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn und ihren Wettbewerbern zugute kommen, nützt die Eigenkapitalerhöhung ausschließlich der Bahn und verzerrt den Wettbewerb insbesondere im Fern- und Güterverkehr. Daher sollte die Eigenkapitalzufuhr mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen wie der Verbesserung der Online-Vertriebsmöglichkeiten für die Wettbewerbsbahnen flankiert werden.“

Problematisches Signal

Die Monopolkommission fürchtet, die Deutsche Bahn könnte die zusätzlichen Mittel dafür nutzen, um Verluste ihrer Tochtergesellschaften zu decken oder besonders niedrige Ticketpreise anzubieten, heißt es in dem Sondergutachten, das der F.A.Z. vorliegt. Außerdem könnte die Kapitalspritze zu höheren Trassenentgelten für die Nutzung der Infrastruktur führen. Denn diese Entgelte würden auf Basis der Gesamtkosten berechnet, die sich erhöhten, wenn in Folge der Eigenkapitalerhöhung auch die Kapitalkosten stiegen. „Die Wettbewerbsunternehmen könnten sich in einer Situation wiederfinden, in der sie zum einen mit den Unternehmen der Deutschen Bahn um geringere Angebotspreise konkurrieren und gleichzeitig höhere Trassenentgelte zahlen müssten. Dies könnte dazu führen, dass ihre Margen sinken und sie gegebenenfalls aus dem Markt gedrängt werden würden.“ Schon die Ankündigung der Kapitalspritze enthalte das Signal, dass der Bund künftig noch stärker Eigentümerinteressen vertreten werde und nicht vor allem für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bahnmarkt sorgen wolle.

Die Monopolkommission empfiehlt deshalb, die Kapitalspritze „mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen zu flankieren“. Im Hinterkopf haben die Berater auch die Chancen in Brüssel: „Solche Begleitmaßnahmen könnten die Genehmigungsfähigkeit der Eigenkapitalerhöhung im europäischen Beihilfenverfahren sicherstellen“, sagte Kühling. Die Kommission schlägt vor, die Trassenpreise für die Zeit der Pandemie zu senken, um so auch die wirtschaftlichen Probleme der Wettbewerbsbahnen mildern. Das solle besonders für den Güterverkehr gelten, aber auch für den Fernverkehr, Dagegen werde der Personennahverkehr über den 5 Milliarden teuren Schutzschirm von Bund und Ländern schon genug unterstützt. Nach Meinung der Monopolkommission sollte die Eigenkapitalerhöhung daran geknüpft werden, dass DB Netz Trassengebühren und sogenannte Stornierungsentgelte (bei Nicht-Nutzung bestellter Trassen), die sie von 1. März bis 31. Dezember 2020 erhoben hat, an die Bahnunternehmen zurückzahlt. Der Bund müsste der DB Netz im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich leisten, wie dies eine EU-Verordnung aus der Corona-Zeit vorsieht.

Außerdem könnte die Deutsche Bahn anderen Bahnen den Markteintritt erleichtern, wenn sie den Online-Vertriebsmarkt durch die Veröffentlichung von Echtzeitdaten stärkte. Internetplattformen würden für den Ticketverkauf immer wichtiger. „Die Eigenkapitalerhöhung sollte daher mit der Verpflichtung der Deutschen Bahn verbunden werden, Echtzeitdaten wie Verspätungen, Zugreihenfolge und Zugauslastung, Dritten für ihre Online-Vertriebswege zeitnah zur Verfügung zu stellen“, heißt es im Gutachten. Ferner verlangt die Monopolkommission mehr finanzielle Transparenz zwischen den Infrastrukturgesellschaften des Konzerns und der Muttergesellschaft. „Hierbei wäre zu überlegen, beispielsweise den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag der Eisenbahninfrastrukturgesellschaften mit der Muttergesellschaft zu kündigen“, heißt es – eine alte Forderung der Experten. Die DB Netz müsse überdies noch stärker für die von ihr verursachten Verspätungen haften.

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