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#Bericht über den „Bild“-Chef bleibt

Bericht über den „Bild“-Chef bleibt

Trotz einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Berichterstattung des „Spiegels“  über angebliche Verfehlungen des „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt hält das Magazin weitgehend an seiner Veröffentlichung fest. Aus dem Beschluss des Gerichts folge entgegen der Intention Reichelts nicht, dass die Verdachtsberichterstattung grundsätzlich unzulässig gewesen sei, teilte eine Sprecherin des „Spiegels“ mit. Die Redaktion habe den Online-Artikel daher um eine Stellungnahme aus dem Gerichtsverfahren ergänzt.

In der Anmerkung der Redaktion unter dem Beitrag mit der Überschrift „’Vögeln, fördern, feuern’“ heißt es, Reichelt habe in dem Rechtsstreit mit dem „Spiegel“-Verlag eidesstattlich versichert, von der Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlages nicht über die Fragen des Magazins informiert worden zu sein. In der Folge sei am 19. Mai eine etwas längere Stellungnahme zu ergänzen gewesen. Das Angebot vom 19. März 2021, eine solche Ergänzung nachzutragen, habe Julian Reichelt nicht angenommen. Der Axel-Springer-Verlag wollte sich auf Anfrage zu dem Verfahren nicht äußern.

Mit dem Beschluss vom 17. Mai hatte das Landgericht Hamburg dem Verlag nach Angaben eines Gerichtssprechers einstweilen untersagt, über Reichelt „im Zusammenhang mit einem Compliance-Verfahren der Axel Springer SE wegen des Verdachts des Fehlverhaltens gegenüber Frauen, des Machtmissbrauchs und der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zu berichten“ beziehungsweise berichten zu lassen, „wenn dies geschieht wie unter www.spiegel.de vom 12.03.2021 oder in ‚Der Spiegel‘ Nr. 11 vom 13.03.2021“. Dem liege zugrunde, dass in der 11. Ausgabe des „Spiegels“ 2021 und in der entsprechenden Online-Berichterstattung Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden seien. Das Gericht habe wegen des „vom Antragsteller glaubhaft gemachten“ Sachverhaltes davon ausgehen müssen, dass dem „Bild“-Chefredakteur keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei.

Der „Spiegel“ werde nun prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden, „auch vor dem Hintergrund, dass die Folgen für den Artikel gering sind“, sagte die Verlagssprecherin. „In der Tat gehen wir aber weiter davon aus, dass es ausreichend war, Stellungnahmen über die Unternehmenskommunikation einzuholen“, sagte sie.

Der „Spiegel“ hatte Anfang März über Vorwürfe des Machtmissbrauchs gegen Reichelt berichtet. Im Raum standen auch Anschuldigungen des Ausnutzens von Abhängigkeitsverhältnissen gegenüber Frauen sowie wegen Mobbings und Drogenkonsums am Arbeitsplatz.

Springer leitete ein internes Compliance-Verfahren ein, Reichelt wurde auf eigenen Wunsch vorübergehend freigestellt und wies die Vorwürfe zurück. Ende März erklärte der Medienkonzern, der Vorstand sehe es trotz bei der Untersuchung festgestellter Fehler in der Amts- und Personalführung als nicht gerechtfertigt an, Reichelt von seinem Posten abzuberufen. Der Chefredakteur kehrte an seinen Arbeitsplatz zurück. Ihm wurde allerdings die Chefredakteurin der „Bild am Sonntag“, Alexandra Würzbach, als Ko-Chefin zur Seite gestellt.

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