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#Besitz von 20 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein

„Besitz von 20 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein“

Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung soll nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Dies gehe aus den Eckpunkten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, die derzeit zwischen den Ministerien und der Bundesregierung abgestimmt würden, berichtete das RND am Mittwoch.

Demnach solle zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.

Rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten, berichtete das RND weiter unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte. Grundsätzlich soll Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, soll demnach die Straffreiheit ebenfalls gelten. Allerdings können die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden. So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Ohne entsprechende Lizenz bleibe der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar. Verboten bleibe auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden.

Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, zitierte das RND aus den Eckpunkten. Erwogen werde zudem, den Verkauf nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten.

Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine „Cannabissteuer“ geben. Dadurch werde eine „ausgeprägte Lenkungswirkung“ erreicht. Zur Höhe der Steuer heißt es, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.

In dem Eckpunktepapier wird zudem darauf hingewiesen, dass der Cannabis-Bedarf aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden müsse, weil ein Import aus Gründen des EU-und des Völkerrechts nicht in Frage komme.

Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis auch für Genusszwecke in ihrem vor einem Jahr besiegelten Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis. Für medizinische und wissenschaftliche Zwecke wurde Cannabis in Deutschland im Jahr 2017 freigegeben.

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