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#Bewährungsstrafe für Angriff auf Gegendemonstranten

Bewährungsstrafe für Angriff auf Gegendemonstranten

Ein Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung in Köln, der in eine Gruppe von Demonstranten fuhr, ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Am Mittwoch verurteilte das Kölner Amtsgericht den Bonner Jurastudenten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für den bislang nicht vorbestraften 24-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht entzog dem Angeklagten den Führerschein und sprach dem Nebenkläger 250 Euro Schmerzensgeld zu.

Der Vorfall ereignete sich im April 2019. Dort fuhr der 24-Jährige am Ende eines Wahlkampfabends mit seinem Auto auf einen Rollstuhlfahrer und fünf bis sechs Begleiter zu, als sich die Gruppe an einem zunächst Grün und dann Rot zeigenden Fußgängerüberweg befand. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, fuhr der Mann langsam vor, touchierte zunächst den Rollstuhlfahrer, setzte sein Fahrzeug dann zurück und wollte in einem Linksbogen um die Gruppe herumfahren.

Weil er nicht abgebremst habe, erfasste er den 32 Jahre alten Nebenkläger mit bis zu zehn Stundenkilometern und hob diesen auf die Motorhaube. „Auch bei dieser Geschwindigkeit ist das gefährlich“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. In der Kurve konnte sich der 32-Jährige leicht verletzt von der Motorhaube abrollen.

Die Demonstranten hatten zuvor Anti-AfD-Parolen in Richtung des Mannes gerufen. Dieser berief sich vor Gericht auf Notwehr: Er sei von der Gruppe bedroht worden. Dafür sahen die Richter keine Anhaltspunkte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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