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#Bewährungsstrafen nach Drohungen von Islamisten gegen Schülerin

Bewährungsstrafen nach Drohungen von Islamisten gegen Schülerin



Die französische Schülerin Mila beim Verlassen des Pariser Gerichtssaals am 21. Juni in Paris

Bild: AP

Nach massiven Drohungen gegen eine französische Schülerin, weil diese Islam-Kritik geäußert hatte, sind nun elf Täter verurteilt worden. Der Richter verlangte angemessenes Verhalten – auch im Netz.

Weil die französische Gymnasiastin Mila im Internet drastische Kritik am Islam geübt hatte, wurde sie massiv bedroht und musste unter Polizeischutz gestellt werden. In einem Prozess vor dem Pariser Strafgericht wurden am Mittwoch nun elf Täter zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Es folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Schülerin begrüßte das Urteil: „Wir haben gewonnen und wir werden weiter gewinnen“, sagte die inzwischen volljährige Mila. Mehrere Angeklagte müssen ihr nach dem Urteil jeweils 1500 Euro Entschädigung zahlen sowie Gerichtskosten in Höhe von je 1000 Euro übernehmen. Im Januar 2020 hatte die damals 16 Jahre alte Schülerin ein mit Kraftausdrücken gespicktes Video über den Islam und Allah auf Instagram veröffentlicht, nachdem sie ein Mann beschimpft hatte, den sie für einen Muslim hielt. Daraufhin wurden der offen lesbisch lebenden Mila im Internet Mord und Vergewaltigung angedroht. Sie konnte wochenlang nicht zur Schule gehen und stand zeitweise unter Polizeischutz.

„Soziale Netzwerke sind wie die offene Straße“

Seit Anfang Juni hatten insgesamt 13 Verdächtige im Alter von 18 bis 29 Jahren vor Gericht gestanden, denen der Anwalt der Schülerin „digitalen Lynchmord“ vorwarf. Einer von ihnen wurde mangels Beweisen freigesprochen, ein weiterer konnte wegen eines Verfahrensfehlers nicht belangt werden. „Soziale Netzwerke sind wie die offene Straße“, sagte der Vorsitzende Richter Michaël Humbert bei der Urteilsverkündung zu den Angeklagten. „Wenn Sie jemanden auf der Straße treffen, würden Sie ihn auch nicht beleidigen, bedrohen oder sich über ihn lustig machen.“

Der Fall erregte in Frankreich großes Aufsehen, die Schülerin wurde in Fernsehshows eingeladen. Auch Präsident Emmanuel Macron nahm die Gymnasiastin in Schutz. Er betonte, in Frankreich gebe es seit der Revolution von 1789 ein „Recht auf Gotteslästerung“.

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