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#Bewertung der Gesetze: Die Lernschwäche der Politik

Die Bundesregierung lässt immer mehr Gesetze danach beurteilen, ob sie so wirken, wie erhofft. Doch sind solche Studien mitunter von mangelnder Qualität – und unliebsame Ergebnisse werden oft gar nicht erst veröffentlicht.

Lernende Gesetzgebung“ und „evidenzbasierte Politik“ lauten beliebte Schlagworte für modernes, effizientes Regieren. Und schon vor mehr als zehn Jahren hat sich die Bundesregierung explizit dazu verpflichtet: Sie bemüht sich nicht nur, bürokratiearme Gesetzesvorschläge zu machen. Sie lässt auch regelmäßig fertige Gesetze daraufhin untersuchen, ob diese später wirklich halten, was man sich von ihnen versprach. Der Jahresbericht des Normenkontrollrats, ih­res Bürokratiewächtergremiums, weist aus, dass die Bundesministerien im vergangenen Jahr mehr als 60 größere Gesetze nachträglich evaluiert haben – teils mit, teils ohne Einschaltung externer Institute.

Umso bemerkenswerter ist aber nun ein Warnruf renommierter Wissenschaftler: Nach Erkenntnissen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die der Regierung jährlich ein breit ge­fächertes Gutachten über Zukunftsfragen liefert, sind solche Evaluationsstudien allzu oft von unzulänglicher Qualität – auch solche aus der Feder eigens damit be­auftragter Wissenschaftler. „Die meisten Eva­luationsstudien genügen den methodischen Anforderungen an eine aussagefähige Wirkungsmessung nicht“, sagt Guido Bünstorf, Wirtschaftsprofessor in Kassel und Mitglied der Kommission. Sie überreichte am Mittwoch ihr neues Gutachten an Kanzler Olaf Scholz (SPD).

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